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Schwangerschaft, Mutterschutz und Stillzeit

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Wenn Sie schwanger sind oder stillen möchten, haben Sie die Möglichkeit Ihr Studium unter Inanspruchnahme der Mutterschutzregelungen (gem. MuSchG) fortzuführen. Die FU schützt hierbei Sie und ihr Kind während der gesamten Schwangerschaft und bis zu 12 Monate Stillzeit nach der Entbindung, vorausgesetzt, Sie haben Ihre Schwangerschaft bei uns gemeldet. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie eine bevorzugte Anmeldung zu Lehrveranstaltungen oder eine Beurlaubung aufgrund des Mutterschutzes in Anspruch nehmen möchten.

 Wie das geht und vieles mehr finden Sie hier: 

Schwangerschaft/Stillzeiten melden

Ansprechpartnerliste

Schutzfristen und Teilnahmen


Häufig gestellte Fragen

Schlagwörter

  • Mutterschutz
  • Schwangerschaft
  • Stillzeit