Springe direkt zu Inhalt

Häufig gestellte Fragen

Mit der Anzeige Ihrer Schwangerschaft oder Stillzeit im Self-Service, teilen Sie der FU mit, dass Sie schwanger sind bzw. stillen möchten (siehe §15 MuSchG). Somit gelten die Gefährdungsbeurteilungen Ihrer Lehrveranstaltungen für Sie. Dies ist wichtig, damit die FU Sie und Ihr Kind während Lehrveranstaltungen und Prüfungen hinreichend vor Gefährdungen schützen kann (z.B. durch Kontakt mit gefährlichen Stoffen, Krankheitserregern, Strahlung oder hoher körperlicher Belastung).

Wenn nötig, werden Anpassungen vorgenommen (z. B Nachteilsausgleich oder Anpassung des Studienverlaufs). Dies geschieht in Absprache mit Ihrer Ansprechperson für den Mutterschutz ihres Kernfachs (Ansprechpersonen) im Zuge einer individuellen Prüfung (Ablauf). Auch bei freiwilliger Teilnahme muss der Schutz gewährleistet sein –notfalls ist ein Teilnahmeverbot möglich.

Die Anzeige ist auch Voraussetzung dafür, dass Sie einen Antrag auf Beurlaubung mit dem Grund Mutterschutz stellen können.

Die Pflichten der FU Berlin als Ihre Ausbildungsstätte belaufen sich in diesem Zusammenhang auf Ihren Schutz im Sinne des MuSchuG, Sie hinreichend zu Informieren und zu beraten, damit Sie Ihr Studium adäquat fortführen können sowie Ihre Studienbedingungen im Rahmen einer allgemeinen Gefährdungsbeurteilung zu bewerten. Zu guter Letzt muss eine Meldung an das LAGetSi (Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin) erfolgen (gem. §27 MuSchG).

Jede Vorlesung wird im Vorfeld im Rahmen der Lehrplanung auf potentielle Gefährdungen für Mutter und Kind geprüft und nach einem Ampelsystem bewertet. Das Ergebnis dieser Prüfung können Sie im Vorlesungsverzeichnis unter der Rubrik Information zum Mutterschutz selbst einsehen. Sollte die Vorlesung nicht oder nur bedingt geeignet sein, erhalten Sie dort einen entsprechenden Hinweis, sich an Ihre Ansprechperson Ihres Fachbereichs (Kernfach) für den Mutterschutz zu wenden. Hier werden Sie dann individuell zu Ihrer Studiensituation beraten.

Eine Beurlaubung im Zuge Ihrer Schwangerschaft / Stillzeit kann sinnvoll sein, um Ihr Studium mit Ihrer Familiensituation in Einklang zu bringen. Sie kann zu Ihrem Schutz und zur allgemeinen Entlastung beitragen.

Eine Beurlaubung kann spätestens bis 6 Wochen nach Vorlesungsbeginn beantragt werden (Akademischer Terminkalender). Nachträgliche Beurlaubungen sind nicht möglich, Ausnahme: Krankheit unter Vorlage eines ärztlichen Attests.

 

Ablauf:

  1. Antragsstellung über das Self-Service-Portal der Studierendenverwaltung

- Nachweise:

  • Kopie des Mutterpasses
  • Geburtsurkunde

 - Voraussetzung:

  • Anzeige der Schwangerschaft
  • Gesetzliche Mutterschutzfrist (6 Wochen vor- und 8 bzw. bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen nach der Entbindung) liegt in das zu beurlaubende Semester.

Wichtige Hinweise

  • Die Beurlaubung gilt für alle Fächer, auch bei Mehrfachimmatrikulation.
  • Sie erscheint auf allen Studienbescheinigungen.
  • Urlaubssemester zählen als Hochschulsemester, aber nicht als Fachsemester – sie werden nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.
  • Prüfungsfristen pausieren während der Beurlaubung.

Unbedingt vor der Beantragung bedenken:

Eine Beurlaubung kann Auswirkungen haben auf:

  •  Stipendien und Studienförderung
  •  BAföG (Zahlungen ruhen, außer beim Auslands-BAföG)
  •  Versicherungsbeiträge, Steuerfreibeträge, Kindergeld, Beihilfen
  •  Werkstudententätigkeiten
  •  Die gesetzliche Krankenkasse sollte weitergeführt werden.
  •  Wer während des Urlaubssemesters arbeitet, ist sozialversicherungspflichtig.

Bitte prüfen Sie das im Vorfeld für sich.

Bei einer Beurlaubung wegen Mutterschutz reduziert sich der Semesterbeitrag um den Sozialbeitrag für das Studierendenwerk um 85,00 €.

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Beurlaubungsgründe:

  1. Mutterschutz (nur wenn die gesetzliche Mutterschutzfrist in das zu beurlaubende Semester fällt)
  2. Betreuung Kind (bis zum vollendeten 2. Lebensjahr-Zuständigkeit Studierendenverwaltung; Link Beurlaubung • Studium • Freie Universität Berlin)