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Berliner Hochschulbaugesellschaft

Der Berliner Senat hat am 21. April 2026 den Gesetzentwurf zur Gründung einer Berliner Hochschulbaugesellschaft (BHG) beschlossen. Die Anstalt öffentlichen Rechts soll künftig Bau, Sanierung, Instandhaltung und Gebäudemanagement der elf staatlichen Berliner Hochschulen zentral übernehmen. Das Abgeordnetenhaus soll noch vor der Sommerpause 2026 entscheiden.

Das Finanzierungsmodell

Die BHG übernimmt sämtliche Liegenschaften der Hochschulen. Im Rahmen eines Mieter-Vermieter-Modells mieten die Hochschulen ihre Gebäude von der Hochschulbaugesellschaft. Für Sanierungen nimmt die BHG selbst Kredite auf; die Kredite (Zinsen und Tilgung) werden dann über die Mieten durch die Hochschulen abbezahlt. Zur Finanzierung der Mieten sollen Mittel für Bauinvestitionen und Bauunterhalt aus den Zuschüssen der Hochschulen entnommen werden und mit insgesamt 300 Mio. Euro pro Jahr in die Mieten fließen.

Das Problem in Zahlen

Sanierungsbedarf der Berliner Hochschulen in Zahlen

Sanierungsbedarf

Flächenreduzierung
Flächenreduzierung

Geplante Flächenreduzierung um mindestens 15 %; mittelfristig 30 %

Direkt mit Übertragung der Liegenschaften sollen 10 % der Flächen reduziert werden, weitere 5 % sollen durch Synergien, Zusammenlegung, E-Learning und Homeoffice erreicht werden. Mittelfristig sollen durch die strategische Weiterentwicklung der Flächen durch die BHG mittels Synergien zwischen den Hochschulen und eines effizienten Flächenmanagements weitere 15 % eingespart werden. Das entspricht mehr als 180.000 Quadratmetern – ein Einschnitt, der mit den realen Bedarfen einer wachsenden, forschungsstarken Universität nicht vereinbar ist.

Die Position der Freien Universität Berlin

Grundsätzliche Unterstützung – mit klaren Vorbehalten

Berlins Hochschulen stehen vor einer strukturellen Herausforderung: Jahrelange Unterfinanzierung hat einen enormen Sanierungs- und Investitionsstau hinterlassen. Gebäude müssen modernisiert, Labore erneuert, Infrastruktur für eine zukunftsfähige Universität geschaffen werden. Die BHG kann dabei eine wichtige Rolle spielen, insbesondere weil das Land nicht in der Lage sein wird, den Sanierungsstau aus eigenen Mitteln sukzessive abzubauen.

Die Freie Universität Berlin begrüßt daher diesen Schritt ausdrücklich: Kreditfinanzierte Sanierungen und Neubauten, wie sie die neue Gesellschaft ermöglichen soll, sind dringend notwendig. Doch der vorliegende Gesetzesentwurf enthält wesentliche Schwachstellen, die korrigiert werden müssen – bevor aus einer guten Idee ein bauliches Hindernis wird.

Vier kritische Punkte im Gesetzentwurf

1. Zentrales Gebäudemanagement als Aufgabe der BHG

Alle Gebäude sollen zukünftig an die BHG übertragen werden. Entscheidend ist aber, dass Hochschulen die Möglichkeit und die Mittel behalten, um das Management ihrer Gebäude, die Instandhaltung bis hin zu kleineren Baumaßnahmen selbst zu planen und durchzuführen. Jede Hochschule hat dafür eigene Strukturen, eigene Prozesse und über Jahre aufgebautes Know-how. Eine pauschale Zentralisierung dieser Kernaufgabe würde keine Effizienz schaffen, sondern funktionierende Strukturen zerschlagen und bewährte Abläufe gefährden.

2. Unzureichende Mitbestimmung

Im Entwurf fehlen verbindliche Mitbestimmungsrechte der Hochschulen. Eine Gesellschaft, die rein nach Finanzlogik und an den Bedarfen der Hochschulen vorbei entscheidet, wäre kontraproduktiv. Beratende Beteiligung reicht nicht – wir brauchen entscheidungstragende Sitze in den Gremien und Prozesse, die die strategischen Bauentwicklungspläne der Hochschulen in die BHG nachhaltig verankern.

3. Ungeklärte Mietfinanzierung

Mit der Übertragung der Liegenschaften der Hochschulen an die BHG werden die Hochschulen im Sinne des Mieter-Vermieter-Modells mietpflichtig für jedes einzelne Gebäude. Hieraus entstehen dauerhafte Mietverpflichtungen. Wie diese Mieten nachhaltig getragen werden sollen, lässt der Entwurf offen. Bisher gibt es nur Planungen, aus den Zuschüssen für Investitionen und den konsumtiven Zuschüssen (hier Bauunterhaltungsmittel) Mittel den Hochschulen zu entziehen und 300 Millionen Euro für die Mieten zuzuweisen. Diese Mittel werden laut Szenarienrechnungen im unter Verschluss gehaltenen Wirtschaftsplan nur mittelfristig ausreichen. Zudem fehlen diese an anderen Stellen den Hochschulen, da bspw. Wartungsverträge oder Digitalisierungshardware über Investitionsmittel oder Bauunterhalt finanziert werden. Ohne verlässliche Verankerung im Landeshaushalt droht ein strukturelles Finanzierungsproblem – am Ende auf Kosten von Forschung und Lehre und zu guter Letzt dem Land als Gewährträger für die Finanzstruktur der BHG. Können die Kredite über die Mieten der Hochschulen nicht mehr gezahlt werden, dann muss das Land die Zinsen und Tilgung übernehmen oder die Liegenschaft geht an die Bank über.

4. Unrealistische Flächenreduzierung

Die im Entwurf zugrunde gelegte Flächenreduzierung um mindestens 15 Prozent bis 2032 und langfristig um 30 Prozent  lässt sich mit den realen Bedarfen einer wachsenden, forschungsstarken Universität nicht vereinbaren. Forschung, Lehre und ein modernes Hochschulleben benötigen Raum – für neue Lernformate, interdisziplinäre Kollaboration und zukunftsfähige Infrastruktur. Pauschale Kürzungsvorgaben gehen am tatsächlichen Bedarf vorbei.

Was wir fordern

Die Freie Universität Berlin ist bereit, konstruktiv an der Ausgestaltung der BHG mitzuwirken. Dafür müssen folgende Punkte im Gesetz verankert werden:

  • Das Gebäudemanagement bleibt in der Regel vollumfänglich an der Hochschule. Jene Hochschulen, die aus eigener Kraft keine Leistungen des Gebäudemanagements tragen können, können diese von der BHG in Anspruch nehmen – entsprechend ihrer eigenen Strukturen und Bedarfe.
  • Die Hochschulen gehören entscheidungstragend in die Gremien der Gesellschaft, nicht nur beratend. Nur so bleibt sichergestellt, dass die BHG an den Bedarfen der Hochschulen ausgerichtet handelt.
  • Die Mietkosten müssen verlässlich im Landeshaushalt verankert werden. Eine Verlagerung dieser Last auf die Hochschulhaushalte – und damit auf Forschung und Lehre – ist nicht tragbar.
  • Flächenziele dürfen nicht als pauschale Kürzungsvorgabe gesetzt werden, sondern müssen sich an den realen Bedarfen der Hochschulen orientieren.

Der Weg nach vorne

Die BHG ist kein Selbstzweck – sie ist das Mittel, um den Wissenschaftsstandort Berlin langfristig zu stärken. Richtig aufgestellt, kann sie zum echten Gewinn werden: für die Hochschulen, für ihre Studierenden und Forschenden, für Berlin.

Die Freie Universität Berlin setzt auf den Dialog mit der Senatsverwaltung, den anderen Berliner Hochschulen und dem Abgeordnetenhaus. Die notwendigen Korrekturen am Gesetzesentwurf sind im parlamentarischen Prozess punktuell umsetzbar – wenn der politische Wille besteht, eine Gesellschaft zu schaffen, die im Dienst der Hochschulen steht. Für die weitergehende Ausgestaltung fordern wir mehr Zeit für eine sinnvolle Ausgestaltung der BHG, an der die Hochschulen auf Augenhöhe beteiligt werden. Berlin ist ein exzellenter Wissenschaftsstandort. Diesen Ruf zu wahren liegt im Interesse des gesamten Landes. Die Hochschulbaugesellschaft kann dazu beitragen – wenn sie richtig aufgestellt wird. Das aktuelle Hau-Ruck-Verfahren der Politik ohne eingehende Prüfung und Konsentierung mit den Hochschulen ist kontraproduktiv.