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Akademischer Senat fordert Überarbeitung des Entwurfs des Berliner Hochschulbaugesellschaftsgesetzes

Stellungnahme des Akademischen Senats vom 11.02.2026

News vom 11.02.2026

Der Akademische Senat stellt fest, dass der vorliegende Entwurf des Berliner Hochschulbaugesellschaftsgesetzes (BHGG) einen gravierenden Eingriff in die Autonomie der Berliner Hochschulen darstellt und die durch Artikel 5 Absatz 3 GG garantierte Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre gefährdet. Durch die vorgesehene Verlagerung zentraler Entscheidungs- und Steuerungskompetenzen entzieht der Gesetzentwurf den Hochschulen wesentliche Voraussetzungen für eine eigenverantwortliche Wahrnehmung ihrer Aufgaben und bedroht nachhaltig ihre Funktions- und Leistungsfähigkeit. 

Der Akademische Senat fordert die Überarbeitung des Entwurfs des Berliner Hochschulbaugesellschaftsgesetz auf Basis der Stellungnahmen der Hochschulen in allen wesentlichen Punkten, vor allem mit Blick auf: 

  1. die Regelungen zur Governance die nicht ohne hinreichende Beteiligung der Hochschulen und aller Statusgruppe bleiben darf 
  2. Aufgabengebiete, die auf wenige Kernaufgaben begrenzt und konkretisiert werden müssen 
  3. den Aufbauplan, der aktuell nicht definiert ist 
  4. die Finanzierung, in der auch die Mietkosten für das Zurückmieten von Räumen geklärt sein muss 
  5. Personalübergänge, die durch klare Regeln gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten sichern müssen 
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