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Wichtige Begriffe im Studium: Glossar

In der AdH-Quote (Auswahlverfahren der Hochschule) werden 60% der Plätze in grundständigen Studiengängen anhand einer hochschuleigenen Berechnung vergeben. Ausschlaggebend ist eine Punktzahl, die sich aus der Abiturnote und praktischen Erfahrungen ergibt. Eine abgeschlossene Ausbildung oder ein Praktikum erhöhen die Chancen auf einen Studienplatz in dieser Quote.

Der Affine Bereich, auch "affine Module" genannt, kann Teil des Studiengangs sein und die Möglichkeit bieten, Module an anderen Fachbereichen zu belegen. Er sollte inhaltlich zum Kernbereich passen und das fachliche Profil des Studiums ergänzen.

Der Akademische Terminkalender enthält alle wichtigen Termine in Bezug auf das Studium an der Freien Universität Berlin. Er enthält­ wichtige Informationen für mehrere Semester, darunter Bewerbungsfristen, Semesterzeiträume, Rückmeldefristen, Berliner Feiertage und die Semesterferien.

Die Allgemeine Berufsvorbereitung (ABV) ist Bestandteil aller Bachelorstudiengänge ohne Lehramt. Die Studierenden sollen damit berufsrelevante Schlüsselqualifikationen erwerben und durch Praktika unter anderem auf den Berufseinstieg und die Arbeitswelt vorbereitet werden.

Die Allgemeine Studienberatung ist ein Serviceangebot, das Studieninteressierten und Studierenden Beratung in allgemeinen Fragen rund ums Studium bietet. Dazu gehören die Studienfachwahl, die Unterstützung beim Studienstart sowie Hilfe bei Herausforderungen während des Studiums.

Der AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) ist das offizielle, studentische Vertretungsorgan an der Freien Universität Berlin. Er vertritt die Interessen der Studierenden gegenüber der Hochschulleitung und anderen Institutionen, organisiert Veranstaltungen und bietet verschiedene Dienstleistungen für Studierende an.

Ein Auswahlverfahren muss durchgeführt werden, wenn ein Studiengang zulassungsbeschränkt ist. Das Auswahlverfahren für grundständige Studiengänge und für Masterstudiengänge unterscheidet sich voneinander. Die meisten Plätze in den grundständigen Studiengängen werden in den drei Hauptquoten vergeben: 60% nach dem Auswahlverfahren der Hochschule (AdH-Quote), 20 % nach der Durchschnittsnote und 20 % nach Wartezeit. Die meisten Plätze in Masterstudiengängen werden dagegen in der Hochschulquote (80 %) vergeben.

Eine Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung über die Richtigkeit eines Dokuments. An der Freien Universität Berlin stellen einzelne Bereiche auf Anfrage Beglaubigungen und Vorbeglaubigungen (Apostille von Den Haag) von Dokumenten aus. Die jeweiligen Bereiche können jedoch nur Dokumente beglaubigen, die sie selbst ausgestellt haben. So können die Prüfungsbüros beispielsweise Abschlusszeugnisse und die Studierendenverwaltung Immatrikulationsbescheinigungen für das Ausland beglaubigen. 

Auch ohne Abitur kann man sich als beruflich qualifizierte*r Studienplatzbewerber*in unter bestimmten Voraussetzungen für ein grundständiges Studium bewerben, beispielsweise mit einer abgeschlossenen Ausbildung.

Ein Antrag auf bevorzugte Zulassung kann zur Bewerbung eingereicht werden, wenn im letzten oder vorletzten Bewerbungsverfahren bereits die Zulassung für einen Studienplatz an unserer Universität erfolgreich war, das Studium aber nicht angetreten werden konnte. Gründe dafür können beispielsweise ein Freiwilligendienst oder die Pflege eines Familienangehörigen sein

Als Bildungsinländer*innen werden ausländische Studienberechtigte bezeichnet, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben. Dazu zählen das deutsche Abitur an einer deutschen Auslandsschule sowie deutsche berufliche Qualifikation. Der Abschluss des Studienkollegs mit der Feststellungsprüfung ist hingegen keine deutsche, sondern bleibt eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung.

Blackboard /Moodle ist eine Online-Lernplattform. Dozierende laden hier Materialien für ihre Seminare hoch, beispielsweise Semesterpläne, Texte oder Aufgaben.

Das Campus Management (CM) ist eine Online-Plattform der Freien Universität Berlin (FUB). Über diese können Studierende Lehrveranstaltungen wie Seminare oder Vorlesungen buchen und Dozierende können Prüfungsnoten eintragen

Die Campuscard ist eine Plastikkarte, die als Studierendenausweis, Mensakarte und Bibliotheksausweis dient. Damit sie gültig ist, muss sie jedes Semester validiert werden.

Die Chancenquote ist der Oberbegriff für die Quoten für Minderjährige und Spitzensportler*innen. Sie werden ganz am Ende des Zulassungsverfahrens angewendet. Dann haben Minderjährige und Spitzensportler*innen die letzte Chance, einen Studienplatz zu bekommen, wenn dies in den Hauptquoten nicht erfolgt ist.

Die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) ist eine Möglichkeit, das Deutschniveau zu überprüfen. So kann festgestellt werden, ob es für ein Studium in einem deutschsprachigen Studiengang an der FU Berlin ausreicht. Die DSH ist für alle obligatorisch, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) an einer nicht deutschsprachigen Schule oder Hochschule erworben haben. Ausnahmen sind möglich, wenn ein Äquivalent oder ein Befreiungsgrund vorliegt.

Bestimmte zulassungsbeschränkte Studiengänge nehmen am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) zwischen Hochschulen und der Stiftung für Hochschulzulassung teil. Welche Studiengänge beteiligt sind, wird jedes Semester neu festgelegt. Die Plattform für das DoSV ist Hochschulstart. Dort werden Bewerbungen an verschiedenen Universitäten vernetzt, um Doppelzulassungen zu vermeiden und Studienplätze schneller zu vergeben.

Ein Doppelstudium bezeichnet das zeitlich parallele Studieren zweier verschiedener Studiengänge mit jeweils eigenem Abschluss. Es wird nur in Ausnahmefällen genehmigt.

Dieser Begriff wird im Rahmen von Zulassungsverfahren verwendet. Drittstaatler*innen sind Bewerbende aus Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Ländern sowie staatenlose Studierende. Sie sind den deutschen Studierenden bei der Studienplatzvergabe nicht gleichgestellt.

Die Exmatrikulation beendet den Studierendenstatus an unserer Universität. Wenn Studierende ihr Studium an der Freien Universität Berlin nicht mehr fortsetzen möchten oder ihr Studium abgeschlossen haben, müssen sie eigenständig einen Antrag auf Exmatrikulation im Self-Service stellen.

Eine Exmatrikulation von Amts wegen erfolgt durch die Studierendenverwaltung, wenn z.B. die Gebühr für die Rückmeldung auch nach Mahnungen nicht gezahlt wurde.

Ein Fachbereich (an anderen Hochschulen auch Department oder Fakultät genannt) ist eine Organisationseinheit der Universität. Er umfasst verschiedene Studienausrichtungen und ist in Institute unterteilt. Neben den zwölf Fachbereichen gibt es an der FU Berlin noch vier Zentralinstitute.

Zu welchem Fachbereich gehört mein Studiengang?

Die Zahl des Fachsemesters gibt an, wie lange man sich bereits in einem bestimmten Studiengang befindet. Das Hochschulsemester gibt dagegen an, wie viele Semester man insgesamt bereits an deutschen Hochschulen studiert hat. Bei einem Teilzeitstudium werden die Fachsemester an der FU Berlin nur in halben Semestern gezählt.

Ein Fachwechsel bezeichnet verschiedene Änderungen des Studiengangs innerhalb derselben Universität. Dazu zählen der Wechsel des Studienfachs, des Kernfachs oder der Modulangebote. Auch der Übergang von Bachelor zu Master oder die Rückstufung (Änderung des Abschlussziels) zählen zu den Fachwechseln.

Die Feststellungsprüfung (FSP) ermöglicht in Verbindung mit der im Ausland erworbenen Vorbildung den Zugang zum Fachstudium. Sie kann entweder im Rahmen des Abschlusses des einjährigen Studienkollegs oder als Externenprüfung ohne vorherigen Besuch des Studienkollegs abgelegt werden.

Bei fremdsprachlichen Zugangsvoraussetzungen müssen bereits vor Beginn des Studiums bestimmte Fremdsprachenkenntnisse nachgewiesen werden. Dies kann beispielsweise durch Sprachtests oder andere Nachweise wie Schulzeugnisse erfolgen. Bei grundständigen Studiengängen werden andere Fremdsprachenkenntnisse gefordert als bei Masterstudiengängen. Das geforderte Niveau ist in der jeweiligen Studienfachdarstellung im Studienangebot angegeben.

Im Rahmen eines Gasthörstudiums können Veranstaltungen an der Freien Universität besucht werden, ohne dass ein Prüfungsanspruch oder ein Studierendenstatus besteht. Ein Abschluss kann nicht erworben werden.

Grundständige Studiengänge sind Studiengänge, die zu einem ersten Hochschulabschluss führen. Der häufigste Abschluss ist der Bachelor. Weitere Abschlüsse in Deutschland sind das Diplom oder das Staatsexamen.

In der Hochschulquote werden 80 % der Plätze in Masterstudiengängen mit Zulassungsbeschränkung vergeben. Welche Kriterien hierfür ausschlaggebend sind und wie sie gewichtet werden, ist in der Zugangssatzung des jeweiligen Masterstudiengangs festgelegt. Die Satzung ist in den Studiengangsdarstellungen im Studienangebot zu finden.

Die Zahl der Hochschulsemester gibt an, wie viele Semester eine Person insgesamt an einer (oder mehreren) deutschen Hochschule immatrikuliert war. Die Zahl der Fachsemester gibt dagegen an, wie viele Semester eine Person in einem bestimmten Studiengang eingeschrieben war. Im Teilzeitstudium werden Hochschulsemester als ganze Semester gezählt, Fachsemester hingegen nur als halbe Semester (0,5).

Hochschulstart ist die Plattform der Stiftung für Hochschulzulassung, über die die bundesweite Studienplatzvergabe (DoSV und ZV) abgewickelt wird. Die Koordinierung der Zulassungen erfolgt mithilfe eines Präferenzsystems. Die Priorisierung der Bewerbungen legen Studieninteressierte innerhalb der von Hochschulstart vorgegebenen Fristen fest.

Ein Hochschulwechsel liegt vor, wenn das Studium an einer anderen Hochschule fortgesetzt werden soll. Eine Bewerbung und Einstufung in ein höheres Fachsemester ist möglich, sofern Leistungen aus demselben oder einem ähnlichen Studiengang vorliegen.

Die Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ist die Qualifikation, die es einer Person ermöglicht, an einer Hochschule oder Universität zu studieren. In Deutschland ist dies in der Regel das Abitur.

Ein Härtefall liegt vor, wenn die Ablehnung eines Studienplatzes für eine*n Bewerbende*n zu einer außergewöhnlichen sozialen oder gesundheitlichen Härte führen würde. In diesem Fall muss im Zuge der Bewerbung ein Antrag auf sofortige Zulassung (Härtefallantrag) gestellt werden.

Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester ( 1. FS) ist möglich, wenn derselbe Studiengang bereits an einer anderen Hochschule studiert wurde oder wenn anrechenbare Studienleistungen aus einem anderen Studium vorliegen. Die Einstufung erfolgt durch die jeweiligen Fachbereiche.

Die Immatrikulation bezeichnet den Prozess der offiziellen Einschreibung an einer Universität. Nach erfolgreicher Immatrikulation ist eine Person offiziell als Studierende*r registriert.

Das Kernfach im Kombi-Bachelor entspricht dem Hauptstudienfach. Es umfasst in der Regel die Hälfte des Studiengangs (90 von 180 Leistungspunkten) und ist das Fach, in dem die Bachelorarbeit geschrieben wird.

Ein Kombinations-Bachelor ist ein Mehrfachstudiengang, bei dem ein Kernfach mit einem Modulangebot (60 LP) oder mit zwei Modulangeboten (je 30 LP) kombiniert wird. Die genauen Kombinationsmöglichkeiten können dieser Tabelle entnommen werden.

Ein konsekutiver Masterstudiengang ist ein weiterführendes Studium, das auf einem vorherigen grundständigen Studium (z. B. Bachelor) aufbaut und der wissenschaftlichen Vertiefung dient.

Wer in einem Kooperationsstudiengang eingeschrieben ist, studiert an mehr als einer Universität bzw. Hochschule und ist "Mehrfachimmatrikulierte*r". Die Studieninhalte verteilen sich auf mehrere Universitäten/Hochschulen.

Der Krankenversicherungsnachweis (KV-Nachweis) ist bei der Immatrikulation erforderlich, da Studierende nach dem Gesetz krankenversicherungspflichtig sind, wenn sie an einer staatlichen deutschen Hochschule studieren.
Für die Immatrikulation an der Freien Universität Berlin ist daher eine elektronische Meldung einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse über den Versicherungsstatus in Form des KV-Nachweises erforderlich. 

Die Lehramtsbezogene Berufswissenschaft (LBW) ist ein zentraler Studienbereich im Bachelorstudium mit Lehramtsoption und umfasst 30 LP. Sie vermittelt grundlegende erziehungswissenschaftliche, fachdidaktische und schulpraktische Kompetenzen, die auf den Lehrerberuf vorbereiten.

Leistungspunkte spiegeln den Arbeitsaufwand für einen Kurs oder ein Modul wider. Während des Studiums werden diese Punkte entsprechend der Studienordnung gesammelt, was schließlich zum Abschluss führt. In Europa sind sie auch als ECTS-Punkte bekannt.

Beim Losverfahren werden übrig gebliebene Studienplätze nach Abschluss des regulären Zulassungsverfahrens per Zufall an Bewerber*innen vergeben. Wenn beispielsweise die Bewerbungsfrist verpasst wurde, ist eine Bewerbung für das Losverfahren für grundständige Studiengänge oder Master somit auch später noch möglich.

Der Master ist ein weiterführender Studiengang, den man nach dem Bachelor studiert. An der Freien Universität Berlin gibt es konsekutive und weiterbildende Masterstudiengänge.

Als Masterzugangsberechtigung (MZB) wird ein Bachelor- oder gleichwertiger Hochschulabschluss bezeichnet, der für die Bewerbung um einen Masterstudiengang vorausgesetzt wird. In der Regel fordert jeder Masterstudiengang bestimmte Fächer und Module aus dem grundständigen Studium. Die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen sind in den Studienfachdarstellungen im Studienangebot zu finden.

Eine Mehrfachimmatrikulation liegt vor, wenn Studierende an mehr als einer Hochschule immatrikuliert sind. Dies ist insbesondere bei Kooperationsstudiengängen der Fall. Die Studierenden sind dann entweder an der Freien Universität Berlin oder an einer anderen Hochschule in Berlin oder Brandenburg hauptimmatrikuliert und an der Zweithochschule mehrfachimmatrikuliert.

In der Minderjährigenquote werden mindestens fünf Prozent der Studienplätze an Bewerber*innen vergeben, die zum Bewerbungsschluss noch nicht 18 Jahre alt sind, ihren Wohnsitz bei einer sorgeberechtigten Person in Berlin oder Brandenburg haben und die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Gibt es innerhalb dieser Quote mehr Anträge als Studienplätze, werden die Plätze nach der Abiturnote vergeben.

Das Modulangebot im Kombinations-Bachelor entspricht einem Nebenfach und wird mit einem Kernfach kombiniert studiert. Als Modulangebot kann entweder ein Fach (60 LP) oder können zwei Fächer (jeweils 30 LP) gewählt werden, wobei die Kombinationsmöglichkeiten festgelegt sind.

Bei einem Mono-Bachelor wird nur ein Fach studiert. Neben den fachwissenschaftlichen Studieninhalten wird auch ein fachübergreifender und berufsbezogener Studienbereich studiert (Allgemeine Berufsvorbereitung, ABV).

Der Mutterschutz dient dem Schutz der Gesundheit von (werdenden) Müttern, weshalb für schwangere Studierende sowie für Studierende nach der Geburt und während der Stillzeit besondere Regelungen gelten. Ziel ist es, ein Studium ohne gesundheitliche Gefährdung zu ermöglichen. Hierzu ist eine Meldung der Schwangerschaft erforderlich.

Über das my.FU Portal der FUB-IT erhalten Studierende Zugriff auf ihren FU-Account mit allen für das Studium relevanten Webanwendungen (z. B. Self-Service, Webmail, Druckaufträge) sowie auf Software für private Rechner (z. B. Word, Citavi, EndNote).

Eine Namensänderung ist möglich, wenn sich der Vor- oder Nachname amtlich geändert hat, z.B. nach dem Selbstbestimmungsgesetz oder einer Heirat. Im Self-Service kann ein Antrag auf Namensänderung gestellt werden. Der geänderte Name wird anschließend auf allen Bescheinigungen und Abschlussdokumenten sowie in allen elektronischen Systemen der FU Berlin aufgeführt.

Ebenso gibt es die Möglichkeit, einen selbstgewählten Namen (vom amtlichen abweichend - TIN*Studierende) zu verwenden. Hierfür ist die Vorlage eines dgti-Ergänzungsausweises erforderlich. Die Namensänderung kann bereits im Rahmen der Immatrikulation erfolgen oder nachträglich im Self-Service beantragt werden. Der selbstgewählte Name wird auf den Bescheinigungen sowie in elektronischen Systemen der FU Berlin verwendet, außer auf Abschlussdokumenten. Die Verwendung eines selbstgewählten Namens auf Abschlussdokumenten muss gesondert beantragt werden.

Nebenhörende sind Studierende, die bereits an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen an der FU Berlin registriert werden und einzelne Lehrveranstaltungen besuchen sowie Leistungsnachweise erbringen, ohne Mitglied der FUB zu sein.

Der lateinische Begriff Numerus Clausus bedeutet "beschränkte Zahl" und bezeichnet eine Zulassungsbeschränkung für grundständige Studiengänge und Masterstudiengänge. Übersteigt die Zahl der Bewerbungen die verfügbaren Studienplätze, findet ein Auswahlverfahren nach bestimmten Kriterien statt. Das relevante Kriterium – Note, Punktzahl etc. - der letzten zugelassenen Bewerbung in einer Rangliste legt den NC fest.

Die Online-Studienfachwahl-Assistenten (OSA) sind Informationsplattformen, die Studieninteressierte bei der Wahl des Studienfaches und so bei einem erfolgreichen Start ins Studium unterstützen. Mit Hilfe der OSA kann bereits vor der Bewerbung erkundet werden, ob sich die Studieninhalte und Anforderungen mit den Erwartungen an das Fach decken.

Orientierungsveranstaltungen sind unterschiedliche Angebote für neu Immatrikulierte, die den Einstieg ins Studium an der FU Berlin erleichtern sollen. Zum Semesterstart bieten sowohl die Allgemeine Studienberatung als auch die einzelnen Fachbereiche ein umfangreiches Programm zur Orientierung und Einführung an.

Die Promotion ist die Verleihung eines akademischen Doktorgrades durch eine Universität (oder promotionsberechtigte Hochschule). Es gibt zwei Formen des Promotionsverfahrens: die Individualpromotion und die strukturierte Promotion in einem Programm. 

Die Psychologische Beratung bietet Einzelberatung, Trainingskurse und Workshops an. Sie unterstützt Studierende bei der persönlichen Entwicklung und Verbesserung ihrer Studienkompetenzen.

Die Regelstudienzeit ist die Anzahl an Semestern, die für den Abschluss eines Studiums entsprechend der Studien- und Prüfungsordnung regulär vorgesehen ist. Die Regelstudienzeit ist in den Studienfachdarstellungen im Studienangebot zu finden. Die Regelstudienzeit ist insbesondere für Studierende relevant, die Leistungen nach dem BAföG erhalten sowie für internationale Studierende, die einen Aufenthaltstitel haben.

Die Regularien der Freien Universität Berlin, z.B. die Rahmenstudien- und Prüfungsordnung (RSPO), die Rahmenzugangssatzung (RZugS) der FU Berlin, die Zulassungsordnungen für jedes Semester sowie die Studien- und Prüfungsordnungen (SPO) der Fächer. Die aktuellsten Fassungen der Studien- und Prüfungsordnungen sind ebenfalls in den Studienfachdarstellungen im Studienangebot zu finden.

Der Rufname/Anzeigename wird in den Online-Plattformen der Freien Universität Berlin, u.a. Webex, Blackboard, my.FU Portal, verwendet. Dieser kann im Self-Service selbst gewählt und geändert werden.

Mit der Rückmeldung erklären Studierende, dass sie im folgenden Semester ihr Studium an der Freien Universität fortführen möchten. Die Rückmeldung erfolgt durch die Zahlung des Semesterbeitrags innerhalb einer festgesetzten Frist.

Das Self-Service-Portal ist eine Online-Plattform, in der Studierende mobil und digital verschiedene administrative Leistungen der Studierendenverwaltung in Anspruch nehmen können, z.B. einen Urlaubsantrag stellen oder eine Immatrikulationsbescheinigung herunterladen

Die Freie Universität Berlin erhebt einen Semesterbeitrag. Diese Pflichtabgaben müssen im Rahmen der Immatrikulation sowie der Rückmeldung vor jedem Semester bezahlt werden.

Das Semesterticket heißt aktuell Deutschlandsemesterticket und ist im Semesterbeitrag enthalten (wird im Rahmen der Rückmeldung oder Immatrikulation gezahlt).

Das Semesterticketbüro des AStA ist u.a. zuständig für die Bearbeitung von Anträgen auf Zuschüsse und Befreiungen für das Semesterticket.

Semesterwochenstunden (SWS) geben den zeitlichen Umfang von Lehrveranstaltungen an Hochschulen an. 1 SWS entspricht 45 Minuten Präsenzzeit pro Woche während eines Semesters. Typische Vorlesungen umfassen meist 2 SWS (90 Minuten) oder 4 SWS (180 Minuten). Sie dienen zur Berechnung der Präsenzzeit, während ECTS-Punkte den gesamten Arbeitsaufwand (Workload) messen.

Mit einem Sonderantrag kann unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. aus gesundheitlichen, sozialen oder familiären Gründen, eine bevorzugte Zulassung erwirkt werden. Zu Sonderanträgen zählen der Härtefallantrag, der Antrag auf Verbesserung der Note und der Wartezeit. Die Sonderanträge müssen im Zuge der Bewerbung innerhalb der Bewerbungsfrist eingereicht werden.

Spitzensportler*innen, die aufgrund besonderer Umstände an den Studienort gebunden sind, können sich per Vorabquote für ein Studium bewerben. 2% der Studienplätze an der FU Berlin (Ausnahmen: Pharmazie und Veterinärmedizin) werden innerhalb dieser Vorabquote vergeben.

Das Staatsexamen ist eine Form der Abschlussprüfung in bestimmten grundständigen Studiengängen, z.B. Pharmazie, Veterinärmedizin. Diese Staatsprüfung wird nicht von der Hochschule selbst, sondern von einer staatlichen Behörde abgenommen.

Die Studien- und Prüfungsbüros der Fachbereiche unterstützen Studierende zu prüfungsrelevanten Themen sowie zu Fragen rund um die Studienorganisation, z.B. zur Studienverlaufsplanung und Anerkennung von Studienleistungen.

Für jedes Studienfach gibt es eine Studien- und Prüfungsordnung. Diese beinhaltet u.a. einen exemplarischen Studienverlaufsplan und ausführliche Modulbeschreibungen, ebenso definiert sie Art und Anforderungen der Prüfungsleistungen. Die aktuellen Studien- und Prüfungsordnungen der Studienfächer sind in den entsprechenden Fachdarstellungen der grundständigen und weiterführenden Studiengänge zu finden.

Fachbereiche der Freien Universität haben eine Studienfachberatung. Diese ist ergänzend zur allgemeinen Studienberatung für alle fachspezifischen Fragen während des Studiums zuständig.

Ein Studienkolleg ist eine Bildungseinrichtung, die Studieninteressierte ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung in einem einjährigen Kurs fachlich und sprachlich auf das Ablegen der Feststellungsprüfung vorbereitet. Mit dieser Prüfung erlangt man eine direkte fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für deutsche Hochschulen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Studierende den Studienplatz tauschen. Ein Studienplatztausch ist nur möglich, wenn beide Tauschpartner*innen an zwei deutschen Universitäten im selben NC-Studiengang unbefristet und im selben Fachsemester immatrikuliert sind. Der Tausch muss von beiden Universitäten genehmigt werden.

Die Studienzeitbescheinigung (oder auch Studienverlaufsbescheinigung) ist eine Bescheinigung über alle an der FU studierten Semester und wird zusammen mit der Exmatrikulationsbescheinigung ausgestellt. Sie dient u.a. als Nachweis über die Studienzeiten, die für die gesetzliche Rente angerechnet werden können.

Die Studierendenverwaltung betreut Studierende und Ehemalige zu zentralen Verwaltungsthemen. Als Organisationseinheit der Freien Universität ist sie zuständig für administrative Aufgaben wie z.B. Immatrikulation, Rückmeldung, Exmatrikulation und die Zahlung vom Semesterbeitrag.

Das Studierendenwerk Berlin ist eine öffentliche Einrichtung der Ausbildungsförderung und bietet vielfältige Dienstleistungen und Beratungsmöglichkeiten für Berliner Studierende, z.B. zu den Themen Wohnen, BAföG/ Studienfinanzierung, Studium mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen oder Studium mit Kind. Das Studierendenwerk verwaltet u.a. studentische Wohnheime und Mensen.

Eine Säumnisgebühr wird zusätzlich zu den aktuellen Semestergebühren und -beiträgen erhoben, wenn die Zahlungsfrist für die Rückmeldung überschritten wurde.

Ein Teilzeitstudium ist eine Studienform, bei der Studierende ihre Studienleistungen in einem reduzierten Umfang im Vergleich zu einem Vollzeitstudium erbringen können und somit auch eine verlängerte Regelstudienzeit zur Verfügung haben. Dies ermöglicht es den Studierenden, neben dem Studium z.B. beruflichen Aktivitäten oder der Kinderbetreuung nachzugehen.

Uni im Gespräch ist eine Veranstaltungsreihe für Studieninteressierte und richtet sich vor allem an Personen, die an einem grundständigen Studium (Bachelor und Staatsexamen) interessiert sind. Die Treffen finden sowohl online als auch vor Ort statt.

Uni-assist e.V. ist eine zentrale Service-Stelle für internationale Studienplatzbewerbungen an deutschen Hochschulen. Dort werden internationale Bildungsnachweise kostenpflichtig vorgeprüft und die Noten in das deutsche Notensystem umgerechnet.

Mit einem Urlaubssemester kann man das Studium in begründeten Fällen für ein oder zwei Semester pausieren. Es kann beispielsweise für einen Auslandsaufenthalt, Absolvierung eines Praktikums oder im Fall von Mutterschutz und Krankheit beantragt werden. Eine Beurlaubung kann Auswirkungen auf Kindergeld- und BAföG-Zahlungen haben.

Die Vorabquote bezeichnet in der Studienplatzvergabe einen festen Anteil an Studienplätzen, der für bestimmte Bewerbungsgruppen reserviert ist, bevor die allgemeine Vergabe der Studienplätze beginnt. Hierbei handelt es sich oft um Bewerbungsgruppen, die aus sozialen, gesundheitlichen oder anderen besonderen Gründen bevorzugt berücksichtigt werden. Dazu können beispielsweise Härtefälle oder Bewerber*innen zum Zweitstudium zählen. 

Das Vorlesungsverzeichnis führt alle Lehrveranstaltungen auf, die in dem entsprechenden Semester angeboten werden. Es beinhaltet Informationen zu den Modulen, den Lehrkräften sowie zu den Zeiten und Räumen der Veranstaltungen und wird fortlaufend aktualisiert.

Die Vorlesungszeit ist der Zeitraum im Semester, in dem ein Großteil der Lehrveranstaltungen an einer Hochschule stattfinden. Das akademische Jahr ist an der Freien Universität Berlin in zwei Semester und jedes Semester in eine Vorlesungszeit und eine vorlesungsfreie Zeit gegliedert. Die aktuellen Daten sind im akademischen Terminkalender zu finden.

Die Vorprüfungsdokumentation (VPD) ist ein Zertifikat von uni-assist, das Studieninteressierten mit internationalen Bildungsnachweisen bescheinigt, welcher Hochschulzugang damit an der Freien Universität Berlin möglich ist. Die VPD für die FU Berlin muss vor der Bewerbung online bei uni-assist beantragt werden. Anschließend bewirbt man sich dann damit direkt an der FU Berlin für einen Studiengang.

Die Wartezeit ist die Zeit zwischen dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) und der Bewerbung um einen Studienplatz für ein grundständiges Studium. Die Berechnung der Wartezeit für ein weiterführendes Studium beginnt mit dem ersten Hochschulabschluss (MZB). Jedes volle Kalendersemester (Sommersemester: 1. April – 30. September; Wintersemester: 1. Oktober – 31. März) wird automatisch als ein Wartesemester gezählt, sofern man nicht immatrikuliert war.

Weiterbildende Masterstudiengänge sind eine Form der weiterführenden Studiengänge. Sie sind kostenpflichtig und setzen neben einem grundständigen Studienabschluss eine berufspraktische Tätigkeit voraus. Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen sind im Studienangebot in den Studienfachdarstellungen der weiterbildenden Masterstudiengänge zu finden.

Zugangsvoraussetzungen sind fachspezifische Kriterien und Anforderungen, die erfüllt sein müssen, um im Zulassungsverfahren für einen bestimmten Studiengang berücksichtigt zu werden oder sich immatrikulieren zu können. Dazu können unter anderem Sprachkenntnisse oder fachliche Qualifikationen gehören. Nähere Informationen zu jedem Studiengang finden sich im Studienangebot.

Der Zulassungsbescheid enthält die Zusage, dass man nach erfolgreicher Bewerbung zum Studium zugelassen wurde. Damit kann innerhalb der gesetzten Frist die Immatrikulation beantragt werden.

Eine Zulassungsbeschränkung erfolgt, wenn sich für einen Studiengang mehr Personen bewerben als es Studienplätze gibt. In diesem Fall findet ein Auswahlverfahren für die verfügbaren Plätze statt. Nach Abschluss des Zulassungsverfahrens steht der NC – Wert der letzten Zulassung - der jeweiligen Rangliste fest. 

Bei zulassungsfreien Studiengängen gibt es genügend Studienplätze für die erwartete Nachfrage an Studieninteressierten. Es muss kein Auswahlverfahren durchgeführt werden. Alle Studieninteressierten können einen Antrag auf Immatrikulation stellen, sofern sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.

Eine Zweitschrift ersetzt ein originales Dokument, wie z.B. eine Immatrikulationsbescheinigung oder ein Abschlusszeugnis. Sie wird auf Antrag erstellt, wenn das Original verloren oder beschädigt wurde. Für die Ausstellung von Zweitschriften können Gebühren anfallen.

Es handelt sich um ein Zweitstudium, wenn auf einen ersten grundständigen Hochschulabschluss ein zweitesgrundständiges Studium (Bachelor, Diplom oder Staatsexamen) folgt. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der erste Hochschulabschluss innerhalb der EU oder des EWR (Island, Liechtenstein und Norwegen) erworben wurde.