Übergang in den Vorbereitungsdienst
Einstellungen in den Vorbereitungsdienst
Die Nachreichfrist der Unterlagen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst liegt meistens in der Vorlesungszeit. Sie ist damit nicht für Studierende gedacht, die in diesem Semester noch Studienleistungen erbringen.
In der Regel können Dozierende weder Studienleistungen vor Ende der Vorlesungszeit bescheinigen noch Prüfungsleistungen begutachten. Ein direkter Übergang bspw. aus dem Praxissemester in den Vorbereitungsdienst ist damit nicht möglich: Der Praktikumszeitraum endet erst Ende Januar, die begleitenden Lehrveranstaltungen Mitte Februar. Das DSE-Studienbüro bietet eine Beratung dazu an, wie ggf. die Zeit bis zum Beginn des Vorbereitungsdienstes genutzt werden könnte.
Die Einstellungstermine und Fristen sind auf der Website der Senatsverwaltung zu finden. Wenden Sie sich bei Fragen zu den universitären Fristen direkt an das zuständige Prüfungsbüro. Wenn Sie folgende Fristen einhalten, sind Sie auf der sicheren Seite:
Für den Einstellungstermin am 01.02.2027 hat die Senatsverwaltung die Nachreichfrist für Abschlussdokumente auf den 18.12.2026 festgesetzt. Damit die Abschlussdokumente rechtzeitig erstellt werden können, bitten wir die Studierenden, alle Leistungen bis spätestens 16.11.2026 nachzuweisen.Sollten die letzten Leistungen erst zwischen dem 17.11.2026 und dem 18.12.2026 eingetragen werden, erstellen wir Studienabschlussbescheinigungen. Die Abschlussbescheinigung wird von der Senatsverwaltung ebenfalls als Grundlage für eine Einstellung akzeptiert. Für den Einstellungstermin am 05.08.2027 hat die Senatsverwaltung die Nachreichfrist für Abschlussdokumente auf den 24.06.2027 festgesetzt.
Wenn Sie den Master of Education an einer Berliner Universität abgeschlossen haben, können Sie sich auch für den Vorbereitungsdienst außerhalb Berlins bewerben. Dazu berät Sie die zuständige Bildungsverwaltung in Ihrem Zielbundesland.

