Springe direkt zu Inhalt

Deutscher Akademischer Austauschdienst

Germanistische Institutspartnerschaften (GIP)

Gefördert werden Maßnahmen, die zur Internationalisierung und zur Stärkung der Germanistik in Deutschland und weltweit beitragen. Dies beinhaltet unter anderem die Ausbildung einer neuen Generation von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern sowie die Zusammenarbeit bei der Curriculums-Entwicklung in den Partnerländern.

Das Programm leistet langfristig (Impact) einen Beitrag dazu, dass überregionale Partnerschaften zwischen den deutschen und einer oder mehreren ausländischen Institutionen entstehen und Hochschulen in Deutschland die Beziehungen zu ihren Partnerregionen intensivieren und Netzwerke bilden. Des Weiteren soll das Programm den Erhalt und Ausbau der Vermittlung der deutschen Sprache und Kultur in den Zielregionen unterstützen und die Entwicklung von innovativen, bedarfsorientierten und gesellschaftlich relevanten Formaten in Forschung und Lehre fördern.


Termin: 11.08.2026
Adresse: DAAD, Kennedyallee 50, 53175 Bonn, Referat Projektförderung deutsche Sprache und Forschungsmobilität (PPP)/P33
Kontakt: Karin Führ, Tel.: 0228/882-481, fuehr@daad.de 
Weitere Informationen:
Ausschreibung

Projektbezogener Personenaustausch mit verschiedenen Ländern

Ziel des Programms
Im Mittelpunkt steht die Initiierung oder Intensivierung binationaler partnerschaftlicher Forschungsaktivitäten zwischen einer deutschen und einer ausländischen Hochschule oder Forschungseinrichtung zur Stärkung der Wissenschaftsbeziehungen. Der Qualifizierung des akademischen Nachwuchses wird dabei ein besonderes Gewicht beigemessen.

Was wird gefördert?
Das Programm fördert die Mobilität und kurzzeitige Aufenthalte zum Austausch von Projektteilnehmenden der beteiligten Partnerinstitutionen, insbesondere des wissenschaftlichen Nachwuchses, zu Forschungstätigkeiten in allen Fachrichtungen (Ausnahmen siehe „Länderspezifische Bedingungen“).

Wer wird gefördert?
Gefördert werden Graduierte (Masteranden und Master), Doktorandinnen/Doktoranden, Promovierte, Habilitierte, Hochschullehrende, wenn nicht mit dem ausländischen Partner anders vereinbart, s. „Länderspezifische Bedingungen“.

Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte deutsche Hochschulen sowie gemeinnützig anerkannte sowie selbstforschende außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland.

Länder: Australien, Argentinien, Brasilien, Frankreich, Hongkong, Kanada, Korea, Kroatien, Polen, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Taiwan, USA


Termin: länderspezifische Bedingungen für die jeweilige Antragsfrist (s. Ausschreibung)
Adresse:
DAAD, Kennedyallee 50, 53175 Bonn
Weitere Informationen: Ausschreibung