Ich bin an einer anderen Hochschule hauptimmatrikuliert und die FU ist meine Zweithochschule. Welche Fristen/Nachweise gelten für mich
Zur Rückmeldung als Mehrfachimmatrikulierte*r zum nächsten Semester ist bis 31.03. bzw. 30.09. jeweils eine Immatrikulations-/Studienbescheinigung Ihrer Haupthochschule des Folgesemesters mit Angabe aller Studiengangsbestandteile im Self-Service der Studierendenverwaltung hochzuladen.
Beachten Sie bitte unbedingt die jeweiligen Rückmeldefristen, da bei Fristversäumnis eine Säumnisgebühr von z. Zt. 19,94 € anfällt. Bei Überweisung der Säumnisgebühr geben Sie bitte die Matrikelnummer der Freien Universität Berlin an. Erfolgt keine Rückmeldung, wird die Exmatrikulation eingeleitet.
Beispiele für akzeptierte Immatrikulationsbescheinigungen finden Sie hier:
Humboldt-Universität, Technische Universität, Universität der Künste
