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Ich benötige eine Bescheinigung, die ich nicht mehr im Self-Service herunterladen kann. Kann ich mir eine solche Bescheinigung ausstellen lassen?

Wenn Sie die Zweitschrift im Self-Service nicht herunterladen können, weil diese zu alt ist, stellen wir Ihnen gerne eine Zweitschrift aus. Diese ist kostenpflichtig. Für die Erstellung einer solchen Bescheinigung klicken Sie im Self-Service auf „Antrag anlegen“ und wählen dann im sich öffnenden Dropdown „Campuscard/Bescheinigungen“ aus. Im nächsten Dropdown wählen sie dann „Ersatzausstellung Bescheinigungen/Ersatz Campuscard“ aus. Bitte geben Sie unbedingt im Freitextfeld möglichst genau an, um was für eine Bescheinigung es sich handeln soll. Danach können Sie den Antrag absenden.

Bitte stellen Sie im Self-Service keine Anträge für individuelle Leistungsnachweise. Die Studierendenverwaltung kann keine Bescheinigungen über Leistungsnachweise ausstellen. Hierzu sind nur die zuständigen Prüfungsbüros befugt! 

Nach dem Absenden wird Ihnen auf der linken Seite des Self-Services der Antrag „Ersatzausstellung Bescheinigungen/Ersatz Campuscard“ angezeigt. Öffnen Sie diesen und schauen Sie unbedingt in den Reiter Gebühren. Dort finden Sie dann die entsprechenden Gebühren, Bankverbindung und Ihren individuellen Verwendungszweck.

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Bescheinigungen bzw. Bestätigungen auf Formularen (z.B. BaföG, Finanzamt, Kindergeld, Halbwaisenrente etc.) nicht ausgestellt bzw. erteilt werden, da die Ihnen online zur Verfügung stehenden Immatrikulationsbescheinigungen für alle Einrichtungen verwendet werden können.

Die elektronische Bescheinigung kann durch die Anfertigung eines Stempels der Studierendenverwaltung verifiziert werden. Bitte wenden Sie sich dazu an die Studierendenverwaltung.