Der forschungsorientierte Masterstudiengang ist konsekutiv gegenüber philologischen oder gleichwertigen Bachelorstudiengängen. Er ermöglicht Absolventinnen und Absolventen eine Vertiefung und Erweiterung sprachwissenschaftlicher Kenntnisse durch eine forschungs- und projektorientierte Spezialisierung auf strukturelle, kognitive, kommunikationsrelevante
und soziale Aspekte von Sprache. Der Masterstudiengang bietet eine vertiefende, an komplexen Problemstellungen orientierte fachwissenschaftliche Ausbildung in aktuellen Forschungsgebieten der Sprachwissenschaft; zudem werden fachspezifische Theorie- und Methodenkompetenzen vermittelt und zu ersten Forschungsansätzen einzelfachbezogener und
interdisziplinärer Arbeit angeleitet. Der Masterstudiengang schult die wissenschaftliche Urteilskompetenz und fördert die Bereitschaft zum kreativ-offenen, interdisziplinären Dialog. Darüber hinaus erhalten die Studierenden die Möglichkeit, sich zur Sprachwissenschaft affine Themen zu erschließen oder ihre Sprachkompetenz auf- und auszubauen. Es werden Kenntnisse über die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens und guter wissenschaftlicher Praxis im fachmethodischen Zusammenhang vermittelt und für selbstständiges wissenschaftliches Arbeiten angewendet.
Für den Zugang zum Masterstudiengang müssen Bewerber*innen die folgenden Voraussetzungen nachweisen:
Bei Bewerber*innen, die ihren Studienabschluss an einer ausländischen Hochschule oder gleichgestellten Einrichtung erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen zu erbringen. Dies kann durch das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder durch Nachweis eines gleichwertigen Kenntnisstandes gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber an der Freien Universität Berlin erfolgen.
Weitere Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen enthalten dieZugangssatzung für den Masterstudiengang Sprachwissenschaft und die erste Satzung zur Änderung der Zugangssatzung.

Ob die Bewerbung für einen Studienplatz möglich ist und ob das Fach platzbeschränkt (NC) oder zulassungsfrei (kein NC) ist, wird jedes Semester neu festgelegt. Es wird unterschieden zwischen dem 1. Fachsemester und höherem Fachsemester
Informationen zur Zulassung für Master of Arts.
Der Masterstudiengang umfasst Module der Studienbereiche Sprachwissenschaft und Fremdsprachenerwerb.
Im Grundlagenbereich sind drei Pflichtmodule, im Bereich Angeleitetes Forschen drei Wahlpflichtmodule zu erbringen.
Im Erweiterungsbereich haben die Studierenden ein Pflichtmodul und Wahlmodule im Umfang von 20 LP zu absolvieren. Diese Wahlmodule können aus dem Bereich Fremdspracherwerb oder aus einem vierten Wahlpflichtmodul aus dem Bereich Angeleitetes Forschen oder aus affinen Bereichen erbracht werden.
Die Masterarbeit soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, eine Forschungsaufgabe mit wissenschaftlichen Methoden selbstständig zu bearbeiten und darzustellen. Nach erfolgreichem Abschluss des Studienprogramms wird der Hochschulgrad Master of Arts (M.A.) verliehen.
Pflichtmodul: Grundlagen der Sprachwissenschaft
Pflichtmodul: Grundlagen der Statistik für die Sprachwissenschaft
Pflichtmodul: Modelle und Perspektiven der Sprachbetrachtung
Wahlmodul: Strukturen, Variation und Typologie
Wahlmodul: Mehrsprachigkeit, Spracherwerb und Sprachverlust
Wahlmodul: Kommunikation und Interaktion
Wahlmodul: Gesellschaft und Diskurs
Im Bereich Angeleitetes Forschen sind drei Wahlmodule zu erbringen.
Pflichtmodul: Themen der Sprachwissenschaft
Wahlmodul: Affine Module
Wahlmodul: Perspektiven der Forschung
Wahlmodul: Fremdspracherwerb I
Wahlmodul: Fremdspracherwerb II
Die Wahlmodule des Erweiterungsbereich haben einen Gesamtumfang von 20 LP. Die Wahlmodule können frei gewählt und miteinander kombiniert werden. Affine Module können aus jedem anderen Masterstudiengang eingebracht werden. Das Wahlmodul Perspektiven der Forschung beinhaltet ein Wahlmodul, das im Bereich Angeleitetes Forschen nicht bereits angerechnet wurde. Es wird empfohlen, Perspektiven der Forschung erst am Ende des Studienverlaufs zu wählen. Im Fremdspracherwerb werden Einstiegs- und Zielniveau nicht verbindlich festgelegt. Studierende können in die jeweilige Fremdsprache auch ohne Vorkenntnisse einsteigen.
Die Studien- und Prüfungsordnung regelt Aufbau und Ablauf des Studiums und enthält detaillierte Beschreibungen der Inhalte und Qualifikationsziele jedes einzelnen Moduls sowie einen exemplarischen Studienverlaufsplan. Zudem definiert sie Art und Anforderungen der Prüfungsleistungen der Module und gibt die Leistungspunkte (LP) für jedes Modul bzw. jede Veranstaltung sowie den Arbeitsaufwand in Zeitstunden für das gesamte Studium an.
Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften
Dahlem Center for Linguistics
Prof. Dr. Sascha Gaglia, Prof. Dr. Matthias Hüning
Habelschwerdter Allee 45
14195 Berlin
E-Mail
info@dcl.fu-berlin.de
Homepage
Dahlem Center for Linguistics
Die Absolvent*innen sind auf eine Tätigkeit in der sprachwissenschaftlichen Forschung vorbereitet, aber auch auf eine Aufgabe als Sprachenexpert*innen, insbesondere in Bezug auf die sprachlichen und sozialen Verhältnisse moderner mehrsprachiger Gesellschaften.Sie setzen ihre selbstständige und fachkundige Fremdsprachenkompetenz beispielsweise in den Berufsfeldern Medien und Journalismus oder der Politik (bspw. Europäische Union, Sprachpolitik) ein. Die Absolvent*innen sind in der Lage, ihre während des Studiums erlernten statistischen Kenntnisse im Hinblick auf die quantitative Analyse von großen Mengen an Sprachdaten in unterschiedlichsten Berufsfeldern einzusetzen, wie etwa im Bereich von KI. Sie sind außerdem Expert*innen in der Interpretation von Sprachdaten und im Umgang mit unterschiedlichsten linguistischen Datenbanken.
Studierenden-Service-Center
Iltisstr. 4, 14195 Berlin
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