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Publizistik- und Kommunikationswissenschaft

KONSEKUTIVER MASTERSTUDIENGANG

Im Zentrum des Masterstudiengangs stehen alle Formen und Prozesse medienvermittelter öffentlicher Kommunikation mit ihren gesellschaftlichen, politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Funktionen und Dysfunktionen. Der Masterstudiengang vermittelt neben den theoretischen Grundlagen in forschungsorientierten Lehrformen vertiefte Anwendungs-, Reflexions- und Entwicklungskompetenzen auf dem Gebiet der Methoden der Kommunikations- und Medienforschung.

Neben diesen fachspezifischen Kenntnissen zielt das Masterprogramm darauf, Studierenden kommunikationswissenschaftliche methodische und analytische Kompetenzen zu vermitteln. Auf dieser Basis erforschen sie eigenständig aktuelle Phänomene und Probleme öffentlicher, gesellschaftlicher Kommunikation (Publizistik) in einer sich wandelnden Mediengesellschaft. Dies umfasst unter anderem vertiefte Kenntnisse der historischen Entwicklung sowie der sozialen und kulturellen Grundlagen öffentlicher Kommunikation, ihrer strukturellen Eigenschaften und Elemente, ihrer normativen Grundlagen und Regelmechanismen sowie der Tätigkeitsfelder Journalismus, Öffentlichkeitsarbeit, Werbung, Kommunikationsforschung, Kommunikationsmanagement, Publizistik und Medienunterhaltung. Dabei wird insbesondere die gestiegene Bedeutung und Allgegenwart digitaler und Online-Kommunikation berücksichtigt.

Für den Zugang zum Masterstudiengang müssen Bewerber*innen u.a. die folgenden Voraussetzungen nachweisen:

  • Bachelorabschluss in Wirtschafts- oder Rechtswissenschaft mit einem Mindestanteil von 40 Leistungspunkten in Grundlagen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, Finanzierung, Finanzwissenschaft, interner/externer Unternehmensrechnung und in auf diese wirtschaftswissenschaftlichen Fachgebiete bezogenen Rechtsgebieten sowie einem Mindestanteil von 5 Leistungspunkten in Mikroökonomie und einem Mindestanteil von 18 Leistungspunkten in Statistik/Ökonometrie, Mathematik und Wirtschaftsinformatik, davon mindestens 6 Leistungspunkte in Mathematik und mindestens 6 Leistungspunkte in Statistik/Ökonometrie, oder ein gleichwertiger in- oder ausländischer Hochschulabschluss,
  • Nachweis der Fähigkeit, Themen aus der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, Finanzierung, internen/externen Unternehmensrechnung, Wirtschaftsprüfung sowie affinen Bereichen mit einem sehr engen Bezug zu den zuvor angesprochenen Bereichen selbstständig unter Verwendung von empirischen, experimentellen, modelltheoretischen, juristischen oder analytischen Forschungsmethoden bearbeiten zu können. Der Nachweis wird durch die Vorlage einer entsprechenden Abschlussarbeit des Studiengangs oder einer Seminararbeit im Umfang von mindestens 15 Seiten Text aus den genannten Bereichen erbracht. Um Gruppenarbeiten anzuerkennen, muss der individuelle Eigenanteil ausdrücklich gekennzeichnet sein und mindestens 15 Seiten umfassen.
  • Englischkenntnisse im Umfang der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)

Bei Bewerber*innen, die ihren Studienabschluss an einer ausländischen Hochschule oder gleichgestellten Einrichtung erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen zu erbringen. Dies kann durch das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder durch Nachweis eines gleichwertigen Kenntnisstandes gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber an der Freien Universität Berlin erfolgen.

Weitere Informationen enthält die Zugangssatzung für den Masterstudiengang Finance, Accounting & Taxation (FACTS), sowie die Fachbereichshomepage.

pixabay

Auf einen Blick

  • Studienbeginn: Wintersemester
  • Regel­studien­zeit: 4 Semester
  • Studiensprache/-n: Deutsch, Englisch
  • Abschluss: Master of Arts (M.A.)

Studienplatzvergabe

Ob die Bewerbung für einen Studienplatz möglich ist und ob das Fach platzbeschränkt (NC) oder zulassungsfrei (kein NC) ist, wird jedes Semester neu festgelegt. Es wird unterschieden zwischen dem 1. Fachsemester und höherem Fachsemester

Informationen zur Zulassung für Master of Arts.

Aufbau

Der Masterstudiengang Publizistik- und Kommunikationswissenschaft umfasst einen Pflichtbereich mit sechs Modulen sowie zwei Wahlbereiche, bestehend aus einem fachlichen und einem berufspraktischen Bereich. In den beiden Wahlbereichen ist jeweils ein Modul zu belegen, wobei im fachlichen Bereich auch ein Modul des Masterstudiengangs Medien und Politische Kommunikation zugänglich ist.

Die Masterarbeit soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, eine Fragestellung aus dem Gebiet der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft auf fortgeschrittenem wissenschaftlichem Niveau selbstständig zu bearbeiten sowie die Ergebnisse angemessen darzustellen und wissenschaftlich einzuordnen. 
Nach erfolgreichem Abschluss des Studienprogramms wird der Hochschulgrad Master of Arts (M.A.) verliehen.

Module des Studiengangs 

Modul

Mediennutzung und Medienwirkung

Modul

Methoden der empirischen Kommunikations- und Medienforschung A

Modul

Journalismus – Unterhaltung – Öffentlichkeit

Modul

Medienorganisation, Mediensysteme und Mediengeschichte

Modul

Organisationskommunikation, Public Relations und Werbung

Modul

Kommunikationswissenschaftliche Forschung

Wahlbereich (fachlicher Bereich)

Wahlmodul

Aktuelle Herausforderungen der Kommunikationswissenschaft

Wahlmodul

Internationale und international vergleichende Kommunikation 
(Modul des MA-Studiengangs Medien und Politische Kommunikation)

Wahlbereich (berufspraktischer Bereich)

Wahlmodul

Berufspraktikum

Wahlmodul

Projektorientierte Vermittlung wissenschaftlicher Problemanalyse

Wahlmodul

Modul/e des Kompetenzbereichs Fremdsprachen (Modul des Studienbereichs Allgemeine Berufsvorbereitung in BA-Studiengängen)

Die Studien- und Prüfungsordnung regelt Aufbau und Ablauf des Studiums und enthält detaillierte Beschreibungen der Inhalte und Qualifikationsziele jedes einzelnen Moduls sowie einen exemplarischen Studienverlaufsplan. Zudem definiert sie Art und Anforderungen der Prüfungsleistungen der Module und gibt die Leistungspunkte (LP) für jedes Modul bzw. jede Veranstaltung sowie den Arbeitsaufwand in Zeitstunden für das gesamte Studium an.

Studien- und Prüfungsordnung 

Standort & Kontakt

Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften

Ansgar Koch M.A.

Garystr. 55
14195 Berlin

+49 30 838 57261

E-Mail
pukba@zedat.fu-berlin.de

Homepage
Institut für Publizistik -und Kommunikationswissenschaft

was wir bieten

Berlin ist Sitz vieler Medienunternehmen, internationaler Korrespondenten und Agenturen. Die Hauptstadt gilt als europäisches Zentrum von Internet-Start-Ups, zivilgesellschaftlichen Akteuren (NGOs) sowie Verbänden aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft.

Durch zahlreiche Honorarprofessuren und Lehrbeauftragte aus der Praxis erhalten die Studierenden frühzeitig direkte Kontakte zu Medien und zur außeruniversitären Forschung. Den Studierenden des Masterstudiengangs Publizistik- und Kommunikationswissenschaft bietet sich damit ein ideales Umfeld für die weitere wissenschaftliche Qualifikation, für studienbegleitende Praktika und den Berufseinstieg. Darüber hinaus bestehen internationale Kooperationen mit zahlreichen Universitäten in Europa und Übersee (u. a. in den USA, Israel und Australien).

Info-Service Studium

Erste Anlaufstelle für Informationen rund ums Studium

Studierenden-Service-Center
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E-Mail: info-service@fu-berlin.de
Telefon: +49 (0)30 838 - 70000

Montag bis Donnerstag: 9.00-16.00 Uhr
Freitag: 9.00-14.00 Uhr


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Termine für Masterinteressierte

Webredaktion

Fragen oder Hinweise zur Website richten Sie bitte per Mail an die Webredaktion Studium.