Die Aufgaben von Tierärzt*innen sind in einer Tierärztlichen Berufsordnung beschrieben: Tierärzt*innen sind berufen, Leiden und Krankheiten der Tiere zu verhüten, zu lindern und zu heilen, zur Erhaltung und Entwicklung eines leistungsfähigen Tierbestandes beizutragen, Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch Tierkrankheiten sowie durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft zu schützen und auf eine Steigerung der Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft hinzuwirken. Der tierärztliche Beruf ist kein Gewerbe; er ist seiner Natur nach ein freier Beruf. Tierärzt*innen übernehmen eine besondere Verantwortung für das Allgemeinwohl, insbesondere auch für die menschliche Gesundheit. Sie sind die berufenen Schützer*innen der Tiere.

Ob die Bewerbung für einen Studienplatz möglich ist und ob das Fach platzbeschränkt (mit NC) oder zulassungsfrei (ohne Platzbeschränkung) ist, wird jedes Semester neu festgelegt.
Es wird unterschieden zwischen dem 1. Fachsemester und höherem Fachsemester.
Einzelheiten zum Studium der Veterinärmedizin sind der Approbationsverordnung für Tierärzt*innen (TAppV), den studienrelevanten Ordnungen sowie den Erläuterungen zu den Praktika zu entnehmen. Diese finden Sie unter folgender URL: https://www.vetmed.fu-berlin.de/studium/veterinaermedizin.
Die tierärztliche Ausbildung umfasst insgesamt 5.020 Stunden und besteht aus dem wissenschaftlich-theoretischen (3.850 Stunden) und dem praktischen Studienteil (1.170 Stunden).
Das Studium ist in das Grundstudium ("Vorklinik", 2 Jahre) und das Hauptstudium ("Klinik", 3.5 Jahre) gegliedert.
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Grundstudium (Vorklinik) |
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| 1. Semester |
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| 2. Semester |
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Anatomisch-physiologischer Abschnitt |
| 3. Semester |
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| 4. Semester |
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Klinischer Abschnitt |
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| 5. Semester |
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| 6. Semester |
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| 7. Semester |
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| 8. Semester |
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| 9. und 10. Semester |
| Klinische Rotation (9 Wochen), davon 8 Wochen in Tierartenkliniken und Reproduktionsmedizin sowie eine Woche Klinische Pathologie |
| Wahlpflichtveranstaltungen |
| Wahlpflichtveranstaltungen (im Studium 22 SWS, davon 6 SWS im vorklinischen Abschnitt, 16 SWS im klinischen Abschnitt) |
Pflichtpraktika:
Aufbau und Ablauf des Studiums regelt die Studienordnung. Sie enthält detaillierte Beschreibungen der Inhalte und Qualifikationsziele jedes einzelnen Moduls und einen exemplarischen Studienverlaufsplan.
Die Prüfungsordnungdefiniert Art und Anforderungen der Prüfungsleistungen der Module. In den Ordnungen sind die Leistungspunkte (LP) für jedes Modul bzw. jede Veranstaltung sowie der Arbeitsaufwand in Zeitstunden für das gesamte Studium angegeben
Studienordnung (neueste Fassung)
1. Ordnung zur Änderung der Studienordnung
Ergänzende Prüfungsordnung (aktuellste Fassung)
1. Ordnung zur Änderung der Ergänzenden Prüfungsordnung
2. Ordnung zur Änderung der Ergänzenden Prüfungsordnung
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Neben der Tätigkeit in Klein- und Großtierpraxen sowie in Forschung und Lehre bieten sich für Tierärzt*innen Berufsmöglichkeiten im Öffentlichen Veterinärwesen, z.B. den Bereichen Lebensmittelüberwachung, ordnungsbehördliche Aufgaben im Tierschutz, Tierseuchenbekämpfung und Beratung bei Tierseuchen, Gesundheitsüberwachung in Tierbeständen sowie Hygieneberatung in der Produktion tierischer Lebensmittel.
Weitere Tätigkeitsfelder bietet die freie Wirtschaft: Hier betreiben Tierärzt*innen überwiegend die Produktbetreuung von Arzneimitteln (so genanntes Produktmanagement), die Bearbeitung von Zielgruppenstudien, Marktanalysen und Information für Verbraucher*innen (Tierärzt*innen und/oder deren Zielgruppen), eher selten Feldforschung im Außendienst. Weitere Möglichkeiten bietet die Futter- und Lebensmittelindustrie.
Berufliche Perspektiven im Ausland bestehen bei der Neu- bzw. Umstrukturierung von Gesundheitsdiensten, bei der Beratung von Behörden in Fragen des öffentlichen Veterinärwesens, der Mitgestaltung der tierärztlichen Ausbildung, Beratung in der Tierseuchenbekämpfung, Beratung beim Aufbau einer ökonomischen Tierproduktion sowie bei der Anpassung an Standards (z.B. EU-Standard).
Der Fachbereich Veterinärmedizin an der Freien Universität Berlin ist eine der fünf Ausbildungsstätten für Tierärzt*innen in Deutschland und ein bekanntes Zentrum für tierärztliche Dienstleistungen wie für veterinärmedizinische Forschung. Neben den selbstverständlichen Kooperationen mit diversen Einrichtungen der Freien Universität Berlin existieren rege Kooperationen sowohl mit Instituten der Charité, der Technischen Universität Berlin, der Humboldt-Universität zu Berlin, als auch der Universität Potsdam im Land Brandenburg. Ebenso laufen Projekte gemeinsam mit außeruniversitären Forschungs- und Bundesinstitutionen. Beispielhaft seien hier die Max-Planck-Institute für Infektionsbiologie und für Molekulare Genetik oder das dem Forschungsverbund der Leibniz-Institutionen zugehörige Institut für Zoo- und Wildtierforschung oder das Deutsche Rheuma-Forschungszentrum genannt.
Als Bundesinstitute aus Berlin-Brandenburg sind das Robert-Koch-Institut, das Friedrich-Löffler-Institut, das Bundesinstitut für Risikobewertung, die Bundesanstalt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und die Bundesanstalt für Materialforschung zu nennen. Der urbane Raum bietet zudem ein unvergleichlich direktes Betätigungsfeld mit unmittelbarem Praxisbezug für Heimtiere, Tierschutz und Verbraucherschutz.
Erste Anlaufstelle für Informationen rund ums Studium
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Telefon: +49 (0)30 838 - 70000
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