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Graduiertenpraktikum

Bitte beachten Sie unsere neuen Bewerbungszeiträume:

In den folgenden Zeiträumen nehmen wir Bewerbungen für Erasmus+ Praktikumsförderung entgegen:
• 01.02. bis 31.05.
• 16.08. bis 14.12.

Ab 01.04.2026 beträgt die Bewerbungsfrist mindestens 10 Wochen vor Beginn des Praktikums - gerne nehmen wir Ihre Bewerbung schon früher entgegen.

Voraussetzungen für die Bewerbung

Studierende, die nach Abschluss ihres Studiums ein Praktikum absolvieren möchten, können sich für eine Förderung im Rahmen eines Graduiertenpraktikums bewerben.

Dabei gelten folgende Voraussetzungen:

  • Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss die bzw. der Studierende noch immatrikuliert sein.
  • Vor Beginn des Praktikums muss die Exmatrikulation erfolgt sein. Ihre Exmatrikulationsbescheinigung müssen Sie bei uns einreichen.
  • Während des gesamten Praktikums muss der Status „exmatrikuliert“ bestehen.

Angaben in den Bewerbungsunterlagen

Bei der Bewerbung sind folgende Punkte zu beachten:

  • Bewerbungsformular

Im Online-Bewerbungsformular (bei „Geplantes Praktikum“ - > „Praktikumszeitraum“) wird angegeben, dass man während des gesamten Praktikums exmatrikuliert sein wird.

  • Learning Agreement

Im Learning Agreement wird in Table B – Sending Institution bei Punkt 3 die entsprechende Option angekreuzt.

  • Zeitraum des Graduiertenpraktikums

Ein Graduiertenpraktikum kann ausschließlich innerhalb eines Jahres nach Studienabschluss absolviert werden.

  • Förderdauer

Das Erasmus+ Kontingent des vorangegangenen Studiengangs wird bei der Ermittlung der möglichen Förderdauer von Graduiertenpraktika berücksichtigt.

Dabei ist die maximale Erasmus+-Förderdauer von insgesamt zwölf Monaten pro Studienzyklus zu beachten. Hat man während des vorangegangenen Studienabschnitts schon einen Teil dieses Kontingents genutzt, wird dies bei der Förderdauer eines Graduiertenpraktikums angerechnet.

  • Wechsel vom Studierendenpraktikum zum Graduiertenpraktikum

Wer bereits für ein Studierendenpraktikum gefördert wird oder eine entsprechende Förderung beantragt hat, vor oder während des Praktikums jedoch exmatrikuliert wird, muss – unter Berücksichtigung der geltenden Bewerbungsfristen – eine neue Bewerbung für ein Graduiertenpraktikum einreichen.

In diesem Fall wird die Förderung des Studierendenpraktikums beendet. Dies führt ggf. zu Rückzahlungen eines Teils oder der gesamten bereits ausgezahlten Fördersumme.

Um dies zu vermeiden, sollte bereits bei der Bewerbung darauf geachtet werden, die korrekte Praktikumsart anzugeben:

  • Studierendenpraktikum oder
  • Graduiertenpraktikum

Worauf sollte ich bei der Bewerbung besonders achten?

Wählen Sie bereits bei der Antragstellung die richtige Praktikumsart aus. Entscheidend ist Ihr Status während des Praktikums:

  • Immatrikuliert während des gesamten Praktikums → Studierendenpraktikum
  • Exmatrikuliert während des gesamten Praktikums → Graduiertenpraktikum

Eine nachträgliche Änderung kann zusätzlichen Aufwand verursachen und unter Umständen Auswirkungen auf die Förderung haben.