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Bewerbung für das Losverfahren

Falls Sie die Bewerbungs- bzw. Anmeldefrist für einen konsekutiven Masterstudiengang versäumt haben, können Sie sich über das Losverfahren für einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Masterstudiengang bewerben, es ist ein Antrag möglich. Ein Losverfahren findet nur statt, wenn nach Abschluss der Zulassungsverfahren noch Studienplätze frei geblieben sind. In der offiziellen bundesweiten Studienplatzbörse können Sie sich über Hochschulen und Studienmöglichkeiten mit freien Studienplätzen informieren.

In folgenden konsekutiven Masterstudiengängen ist zum Wintersemester 2026/27  eine Bewerbung im Losverfahren möglich:

Climate and Atmospheric Sciences Filmwissenschaft Informatik   Sociology - European Societies Planetary Sciences and Space Exploration Public History Sozial- und Kulturanthropologie Nordamerikastudien

Bitte beachten Sie: Diese Liste wird bis zum Start des Bewerbungszeitraums für das Losverfahren sukzessive ergänzt.

Hinweise für das Losverfahren der Freien Universität Berlin:

  • Sie können Ihren Losantrag zwischen dem 1. September und dem 10. September 2026 im Bewerbungsportal der Freien Universität Berlin stellen. Ihr Losantrag wird nur dann berücksichtigt, wenn Sie diesen im Bewerbungsportal der Freien Universität Berlin gestellt haben.
  • Das Losverfahren wird nach Ablauf der Bewerbungsfrist durchgeführt. Alle zugelassenen Bewerber*innen erhalten einen Zulassungsbescheid in ihrem Bewerbungsportal als PDF-Dokument zum Ausdrucken und/oder Speichern. Ablehnungsbescheide werden nicht erteilt.

Hinweise für das Losverfahren mit einem Hochschulabschluss aus dem Ausland:

  • Sie müssen zusätzlich zu den geforderten Unterlagen einen Prüfbericht oder eine VPD Ihrer Masterzugangsberechtigung von uni-assist im Bewerbungsportal der Freien Universität Berlin hochladen. Hierbei kann es sich auch um Dokumente handeln, die älter als ein Jahr sind und/oder für andere Hochschulen ausgestellt wurden. Zudem gelten die weiteren Regelungen zur Befreiung von der VPD-Pflicht.
  • Sie müssen zur Immatrikulation ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen, wenn diese für den jeweiligen Studiengang gefordert sind.

Schlagwörter

  • losverfahren bachelor