FAQ zu konsekutiven Masterstudiengängen
Sie erhalten einen Bescheid über das Ergebnis des Zulassungsverfahrens. Sie können im Bewerbungs- und Immatrikulationsportal unter dem Reiter "Meine Bewerbungen" den Stand des Bewerbungsverfahrens und auch das Ergebnis sehen.
Den aktuellen Stand der Bearbeitung Ihrer Bewerbung können Sie im Bewerbungs- und Immatrikulationsportal unter "Meine Bewerbungen" abrufen.
Bei einer Bewerbung zum 1. Fachsemester muss auf dem Transkript eine vorläufige Gesamtnote ausgewiesen sein. Ist dieses nicht der Fall, reichen Sie bitte eine Bescheinigung Ihrer Hochschule über die vorläufige Gesamtnote ein.
Bei Bewerbungen zum höheren Fachsemester im Masterstudiengang ist zum Bachelorabschluss auch zwingend ein Transkript aus dem bereits absolvierten Masterstudium notwendig. Bei Bewerbungen zum 2. Fachsemester müssen zusätzlich auch Nachweise über angemeldete Veranstaltungen hochgeladen werden.
Bewerbungen für Masterstudiengänge werden in zwei Schritten geprüft. Zuerst erfolgt eine formale Prüfung aller Unterlagen. Nach erfolgreicher formaler Prüfung werden die Bewerbungen zur weiteren Prüfung für die zuständigen Auswahlbeauftragten der Fachbereiche freigegeben. Die Auswahlbeauftragten entscheiden final über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen gemäß Zugangssatzung (Studienabschluss ggf. Sprachkenntnisse, sonstige Leistungen und Nachweise).
Sollte bei der formalen Prüfung festgestellt werden, dass die Bewerbungsunterlagen fehlerhaft oder unlesbar sind bzw. die Voraussetzungen nicht erfüllen, wird die Bewerbung nicht an den Fachbereich weitergeleitet, sondern mit Ablehnungsgründen vorläufig ausgeschlossen. Einige Ablehnungsgründe sind innerhalb der Bewerbungsfrist "heilbar" (z.B. ein Nachreichen höherwertiger Sprachnachweise zur Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen). Daher ist es möglich, eine Bewerbung innerhalb der im Portal sichtbaren Frist zurückzuziehen, durch Hinzufügen neuer Dokumente zu überarbeiten und wieder abzugeben.
