Wissenswertes
Was ist eine Dienstvereinbarung?
Eine Dienstvereinbarung ist eine verbindliche Regelung.
Sie gilt für alle Beschäftigten in dem jeweiligen Bereich.
Abgeschlossen wird sie zwischen:
- der Dienststellenleitung und
- der jeweils zuständigen Personalvertretung
Wer führt die Verhandlungen?
- Für eine einzelne Dienststelle: der örtliche Personalrat
- Für die gesamte Universität: der Gesamtpersonalrat
- Rechtsgrundlage ist § 74 PersVG Berlin.
Wozu dient eine Dienstvereinbarung?
- Sie schafft einheitliche Regelungen für alle Beschäftigten.
- Sie sorgt für Verbindlichkeit und klare Vorgaben.
Was darf nicht geregelt werden?
In einer Dienstvereinbarung dürfen nicht festgelegt werden:
- alle Regelungsgegenstände, die in höherstehenden Rechtsnormen
(z. B. Gesetze, Verordnungen) abschließend ohne Öffnungsklausel geregelt sind - Arbeitsentgelte und Arbeitsbedingungen, die bereits im Tarifvertrag geregelt
sind oder üblicherweise dort geregelt werden (§ 75 PersVG Berlin)
Mitbestimmung und Durchsetzung
Wenn Maßnahmen der Dienststelle der Mitbestimmung unterliegen
(z. B. bei der Einführung neuer IT-Systeme):
- hat der Personalrat stärkere Einflussmöglichkeiten,
- besteht eine höhere Chance, eine verbindliche Dienstvereinbarung durchzusetzen.
Was haben Beschäftigte von einer Dienstvereinbarung?
Eine Dienstvereinbarung bietet den Beschäftigten der Freien Universität Berlin folgende Vorteile:
- Sie gewährleistet, dass gleiche Sachverhalte für alle Beschäftigten im jeweiligen Geltungsbereich einheitlich geregelt werden.
- Sie unterstützt die Gleichbehandlung der Beschäftigten durch klare und nachvollziehbare Regelungen.
- Sie schafft eine verlässliche Grundlage für dauerhaft relevante Themen im Arbeitsalltag.
- Beschäftigte können sich auf die in einer Dienstvereinbarung festgelegten Regelungen berufen.
