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Wissenswertes

Was ist eine Dienstvereinbarung?

Eine Dienstvereinbarung ist eine verbindliche Regelung.
Sie gilt für alle Beschäftigten in dem jeweiligen Bereich.
Abgeschlossen wird sie zwischen:

  • der Dienststellenleitung und
  • der jeweils zuständigen Personalvertretung

Wer führt die Verhandlungen?

  • Für eine einzelne Dienststelle: der örtliche Personalrat
  • Für die gesamte Universität: der Gesamtpersonalrat 
  • Rechtsgrundlage ist § 74 PersVG Berlin.

Wozu dient eine Dienstvereinbarung?

  • Sie schafft einheitliche Regelungen für alle Beschäftigten.
  • Sie sorgt für Verbindlichkeit und klare Vorgaben.

Was darf nicht geregelt werden?

In einer Dienstvereinbarung dürfen nicht festgelegt werden:

  • alle Regelungsgegenstände, die in höherstehenden Rechtsnormen
    (z. B. Gesetze, Verordnungen) abschließend ohne Öffnungsklausel geregelt sind 
  • Arbeitsentgelte und Arbeitsbedingungen, die bereits im Tarifvertrag geregelt
    sind oder üblicherweise dort geregelt werden (§ 75 PersVG Berlin)

Mitbestimmung und Durchsetzung

Wenn Maßnahmen der Dienststelle der Mitbestimmung unterliegen
(z. B. bei der Einführung neuer IT-Systeme):

  • hat der Personalrat stärkere Einflussmöglichkeiten,
  • besteht eine höhere Chance, eine verbindliche Dienstvereinbarung durchzusetzen.

Was haben Beschäftigte von einer Dienstvereinbarung?

Eine Dienstvereinbarung bietet den Beschäftigten der Freien Universität Berlin folgende Vorteile:

  • Sie gewährleistet, dass gleiche Sachverhalte für alle Beschäftigten im jeweiligen Geltungsbereich einheitlich geregelt werden.
  • Sie unterstützt die Gleichbehandlung der Beschäftigten durch klare und nachvollziehbare Regelungen.
  • Sie schafft eine verlässliche Grundlage für dauerhaft relevante Themen im Arbeitsalltag.
  • Beschäftigte können sich auf die in einer Dienstvereinbarung festgelegten Regelungen berufen.

Aktuelle Dienstvereinbarungen an der FU

Arbeitszeit/Arbeitsort

Die Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit und zum Arbeitsort (DV Flex) regelt die Rahmenbedingungen für die Gestaltung der Arbeitszeit sowie des mobilen Arbeitens an der Freien Universität Berlin. Sie enthält die grundlegenden Regelungen zur Umsetzung flexibler Arbeitsformen. Die kommentierte Webversion ergänzt die DV Flex durch FAQs und unterstützt die praktische Anwendung der getroffenen Regelungen im Arbeitsalltag.

Telearbeit

Die Dienstvereinbarung Telearbeit regelt die Rahmenbedingungen für die Arbeit an einem festgelegten (meist häuslichen) Arbeitsplatz für Beschäftigte der Freien Universität Berlin. Sie legt die grundlegenden Anforderungen und Verfahrensweisen für die Einrichtung und Durchführung von Telearbeit fest und schafft Klarheit über die Rechte und Pflichten der Beteiligten.

Suchtprävention

Die Dienstvereinbarung über den Umgang mit sucht-, insbesondere alkoholgefährdeten
Beschäftigten regelt Maßnahmen zur Prävention, Hilfsangebote und Chancen der Wiedereingliederung. Im Vordergrund steht das gesundheitliche Wohl der Beschäftigten. Der Leitfaden unterstützt Führungskräfte beim Umgang mit Suchterkrankungen im Team.

Jahresgespräche

Die Dienstvereinbarung Jahresgespräche regelt die Durchführung regelmäßiger Gespräche zwischen Beschäftigten und Führungskräften. Sie schafft einen verbindlichen Rahmen für den Austausch über Aufgaben, Zusammenarbeit, Arbeitsbedingungen sowie die berufliche Entwicklung.
Der Leitfaden dient zur Orientirung der Strukturierung des Jahresgesprächs.

Fortbildung

Die Dienstvereinbarung Fortbildung regelt die Rahmenbedingungen für die berufliche Weiterbildung der Beschäftigten an der Freien Universität Berlin. Sie legt Grundsätze für die Planung, Genehmigung und Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen fest und unterstützt die kontinuierliche Entwicklung von Kompetenzen im Arbeitsalltag.

Dienstvereinbarung über den Einsatz von mobilen Endgeräten der Informations- und Kommunikationstechnik

Die Dienstvereinbarung über den Einsatz mobiler Endgeräte der Informations- und Kommunikationstechnik regelt die Bereitstellung und dienstliche Nutzung mobiler Endgeräte an der Freien Universität Berlin. Sie beschreibt den Geltungsbereich sowie die Anforderungen an Datenschutz, Informationssicherheit und den sicheren Umgang mit dienstlichen Daten.

IT

Zur IT an der FUB gibt es verschiedene Dienstvereinbarungen.