Wahlvorschlagsfrist: Stellvertreterin der zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
Am 30. Juni 2026 findet die Wahl einer von drei Stellvertreterinnen der hauptberuflichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten statt. Die Stellvertreterinnen werden durch ein zentrales Wahlgremium, den zentralen Frauen- und Gleichstellungsrat, aus dem Kreis der weiblichen Angehörigen der Freien Universität für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt.
Wahlvorschlagsfrist: 22. Mai 2026, 12 UhrEnde März 2026 ist die studentische Stellvertreterin der zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten aus dem Amt geschieden. Für die Nachfolge wurde eine Ersatzwahl beantragt. Auf zentraler Ebene sind drei Stellvertreterinnen vorgesehen, die gemäß § 8 Abs. 3 Grundordnung der Freien Universität unterschiedlichen Mitgliedergruppen angehören sollen. Daher werden insbesondere Studentinnen aufgefordert, für das Amt zu kandidieren.
Gemäß § 59 Berliner Hochschulgesetz liegt der gesetzliche Auftrag der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten darin, auf die Herstellung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit von Frauen in der Hochschule hinzuwirken. Auch die Stellvertreterinnen sind in der Ausübung ihres Amtes nicht weisungsgebunden. Das Aufgabenfeld ist breit und vielfältig. Daher werden Stellvertreterinnen mit Beschäftigtenstatus für das Amt auf zentraler Ebene im Umfang einer halben Stelle von ihren Dienstaufgaben freigestellt; studentische Amtsinhaberinnen erhalten eine Aufwandsentschädigung, angelehnt an den Tarif für studentische Beschäftigte, gemäß § 10 Grundordnung.
Alle Fristen rund um die Kandidatur sowie Informationen zu den Formalia sind der Wahlbekanntmachung vom 08.05.2026 zu entnehmen. Interessentinnen für das Amt der Stellvertreterin können sich an die zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Dr. Corinna Tomberger wenden.
Gleichzeitig werden auch in der Zentralen Universitätsverwaltung (ZUV) die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und zwei Stellvertreterinnen gewählt. Interessentinnen können die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der ZUV ansprechen.
Informationen zu allen genannten Ämtern und Wahlen erteilt der Zentrale Wahlvorstand.
