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Instrumente der Gleichstellung

Symbolbild Instrumente

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Bildquelle: © Stokkete / stock.adobe.com

Controlling

Die Freie Universität führte 2011 erstmalig ein Gender-Controlling ein, um die Integration von Gleichstellungsaspekten in ihre Planungs- und Steuerungsprozesse zu unterstützen. 2024 wurde es neu ausgerichtet und ist seitdem als Gleichstellungscontrolling in der Stabsstelle Akademisches Controlling angesiedelt. Zu seinen Aufgaben gehören die Koordination, Begleitung und Auswertung der Frauenförderpläne, die Fortschreibung des Gleichstellungskonzepts sowie die Bereitstellung und Auswertung statistischer Daten.

Frauenförderpläne

Die Frauenförderpläne (FFP) gemäß § 4 LGG bilden ein bereichsbezogenes, gleichstellungspolitisches Steuerungsinstrument. Sie werden seit 1993 für alle Fachbereiche, Zentralinstitute, Zentraleinrichtungen sowie für die zentralen Serviceeinrichtungen erstellt und alle zwei Jahre fortgeschrieben. Die FFP konkretisieren die universitätsweiten Gleichstellungsziele für den jeweiligen Bereich und übersetzen sie auf Basis bereichsspezifischer Analysen in realistische Zielwerte und Maßnahmen. Sie benennen zugleich konkrete Verantwortlichkeiten und geplante Ressourcen für die projektierten Maßnahmen. Für die wissenschaftlichen Bereiche beziehen sie die Zielvereinbarungen und und die leistungsorientierte Mittelvergabe ein.

Gleichstellungskonzept

Seit 2008 erstellt die Freie Universität regelmäßig ein universitätsweites Gleichstellungskonzept, das den strategischen Rahmen für die gleichstellungsbezogene Steuerung der Hochschule bildet. Es bündelt zentrale gleichstellungspolitische Zielsetzungen, bilanziert bisherige Entwicklungen und Maßnahmen und definiert universitätsweite Handlungsfelder. Das aktuelle Gleichstellungskonzept 2021–2026 wurde am 2. Februar 2021 vom Präsidium und am 17. Februar 2021 vom Akademischen Senat beschlossen (AS-Beschluss-Nr. 781/4647/21).

Leistungsorientierte Mittelvergabe

Mit der leistungsorientierten Mittelvergabe (LOM) werden Fachbereiche und Zentralinstitute für ihre Leistungen in Forschung, Lehre und Gleichstellung finanziell honoriert. Hierzu werden 20 % der jährlichen Sach- und Personalmittel wettbewerblich in Abhängigkeit von entsprechenden Indikatoren zugewiesen. 5 % dieser Mittel sind abhängig von Gleichstellungserfolgen; Indikatoren dafür sind die Anzahl neuberufener Frauen sowie Frauenanteile an Professuren, Qualifizierungspositionen und Promotionen. Die zugewiesenen Mittel sind zweckgebunden für Gleichstellungsmaßnahmen einzusetzen. Sie ermöglichen den Bereichen, bedarfsgerecht Anreize zur Erhöhung der Frauenanteile zu setzen, die Geschlechterforschung zu stärken und die Qualifizierung von Frauen auf allen Statusebenen zu fördern. Aufgrund der Haushaltskürzungen ist die LOM seit 2025 ausgesetzt.  

Zielvereinbarungen

Die Freie Universität wendet seit 1999 Zielvereinbarungen an, um zukunftsgerichtete Steuerungsimpulse auf dezentraler Ebene zu setzen. Die Zielvereinbarungen basieren auf den Hochschulverträgen mit dem Land Berlin, das die Hochschulen abhängig von ihren erbrachten Leistungen in bestimmten Bereichen, darunter Gleichstellung, finanziert. Basierend auf einer statistisch unterlegten Stärken-Schwächen-Analyse erklären Fachbereiche und Zentralinstitute gegenüber der Hochschulleitung alle zwei Jahre verbindlich Ziele, u.a. für den Bereich Gleichstellung mit Bezug zu den strategischen Zielen des Gleichstellungskonzepts. Die Fortschreibung der dezentralen Frauenförderpläne ist regelhafter Bestandteil dieser Vereinbarungen. Rund 10 % aller Zielvereinbarungsmittel sind zweckgebunden für Gleichstellungsmaßnahmen.

Talent-Scouting

Talent-Scouting zielt darauf ab, den Frauenanteil an Professuren zu erhöhen. Vor der eigentlichen Ausschreibung sind die Fachbereiche dabei aufgefordert, dem Präsidium eine Liste mit potenziellen Kandidat*innen vorzulegen, darunter 50% Frauen. Das Talent-Scouting ist für alle W2- und W3-Ausschreibungen Voraussetzung; für Juniorprofessuren wird es empfohlen. In W3-Verfahren ist eine Kontaktaufnahme mit den Kandidat*innen verbindlich vorgesehen.