Neue Ausschreibung: Dahlem Junior Host Program 2027
Förderprogramm für Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen in den Geisteswissenschaften an der Freien Universität Berlin
Deadline: 23.11.2026
News vom 26.06.2026
Das DHC fördert Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen der geisteswissenschaftlichen Fachbereiche (FUB) als Gastgeber:innen (Junior Hosts) von Gastwissenschaftler:innen aus dem In- und Ausland.
FÖRDERSUMME: maximal 5.000 EUR je Antrag
BEWERBUNGSSCHLUSS: 23. November 2026
FRÜHESTER BEGINN DES GASTAUFENTHALTES: 1. Februar 2027
Das Programm ermöglicht an der Freien Universität angestellten Wissenschaftler:innen in der Promotions- und Postdoc-Phase, Wissenschaftler:innen an die Freie Universität einzuladen, deren Arbeit für ihre Forschungsprojekte zentral ist. Das Programm der Gastaufenthalte richtet sich flexibel nach den wissenschaftlichen Zielsetzungen der Antragsteller:innen. Eingeladen werden können Wissenschaftler:innen aller Karrierestufen für einen Zeitraum von bis zu 12 Wochen. Für die Durchführung wissenschaftlicher Workshops können bei gleichbleibender maximaler Fördersumme auch Kurzaufenthalte mehrerer Gastwissenschaftler:innen beantragt werden.
Mögliche konkrete Maßnahmen, für die Finanzierung beantragt werden kann, sind:
- Konzeption und Arbeit an gemeinsamen Publikationen (inkl. z.B. Korrektorat, Bildbeschaffung, Übersetzungen)
- Redaktion eines gemeinsamen Forschungsantrages
- Gastvorträge und/oder Workshops
- Co-Teaching-Projekte
- Projekte mit Studierenden (z.B. Ausstellungen)
- Konzeption und Implementierung eigener Wissenschaftskommunikationsformate (z.B. Blog, Video, Website, Digitalformate oder andere innovative und kreative Formate zur Erreichung breiterer Zielgruppen)
- Arbeitstreffen zur Vernetzung von Arbeitsgruppen
Einzureichende Antragsunterlagen
- Ausgefülltes Bewerbungsformular
- Motivationsschreiben inkl. Projektskizze: Bitte legen Sie die konkreten Ziele der Einladung/der Kooperation sowie der geplanten Maßnahmen während des Gastaufenthaltes dar. Machen Sie hierbei deutlich, inwiefern Ihr eigenes Forschungsprojekt von der Gasteinladung profitieren würde. Gehen Sie zusätzlich auf folgende Punkte ein:
• Bei Einladung eines Gastes: Zeitplan des Gastaufenthaltes; max. 4 Seiten
• Bei Einladung mehrerer Gäste (z.B. Workshop): Konzept, Zeitplan und Programm der geplanten wissenschaftlichen Veranstaltung (inklusive Vortrags-/Beitragsthemen) unter Bezugnahme auf das eigene Forschungsprojekt, Begründung der Gasteinladungen, Darstellung der wissenschaftlichen Zielsetzung; max. 4 Seiten - Tabellarische CVs (inkl. Publikationsliste) der/des Antragstellenden sowie des Gastes/der Gäste; max. 3 Seiten pro CV
- Formloses Unterstützungsschreiben des Arbeitsbereichs/Einrichtung
- Kurze formlose Interessenbekundung (letter of intent) des einzuladenden Gastes/der einzuladenden Gäste
- Tentatives Budget: Bitte erstellen Sie eine Übersicht/tentative Kalkulation der beantragten Reise- und Unterbringungskosten für Gäste sowie für anfallende Sachkosten/Dienstleistung zur Durchführung Ihres Projekts anhand der unten aufgeführten Richtlinien. Die beantragbare Höchstsumme ist 5.000 EUR pro Projekt. Da es sich um öffentliche Mittel handelt, bitten wir um sparsame Budgetierung.
Richtlinien für die Erstellung des tentativen Budgets
a) Gastaufwendungen
Reisekosten: Für jede Gasteinladung ist eine Kalkulation der einzelnen voraussichtlichen Kosten (Flug/Bahn/Übernachtung) erforderlich. Bedenken Sie bei der Kalkulation die Abreiseorte der Gäste sowie die Anzahl der Übernachtungen im Rahmen des geplanten Projekts. Förderfähig ist:
• bei Gästen aus Deutschland: 2. Klasse Bahnticket (kein Flex-Tarif)
• bei internationalen Gästen: 2. Klasse Bahnticket oder Flug in der Economy Class (keine Sitzplatzreservierung bei Flügen)
Übernachtungen: Es wird die FU-Rate in Höhe von 105,- Euro/Nacht für die ersten 14 Tage des Aufenthaltes zugrunde gelegt. Ab dem 15. Tag gilt ein verminderter Satz von 13 Euro/Nacht. Tagegelder können nicht bewilligt werden.
b) Sachkosten
Für Projekte wie Tagungen/Workshops können Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit (Grafikdesign, Druck) beantragt werden. Förderfähig sind auch Ausgaben für Lektorat. Pauschale Druckkosten- und Verlagszuschüsse, Kosten für technische Geräte sowie Kosten für Bewirtungen jeglicher Art können nicht beantragt werden. Bitte reichen Sie eine Auflistung der einzelnen Positionen inkl. der geschätzten Summen ein.
Der Antrag (in Deutsch oder Englisch) ist per E-Mail als ein (1) PDF-Dokument in der oben vorgegebenen Reihenfolge an die Geschäftsführung des Dahlem Humanities Center (geschaeftsfuehrung@dhc.fu-berlin.de) bis zum 23. November 2026 einzureichen.
Antragsberechtigung
Voraussetzung für eine Teilnahme am Dahlem Junior Host Program ist eine Anstellung (Haushalt oder Drittmittel) an der Freien Universität Berlin. Antragsberechtigt sind demnach Wissenschaftliche Mitarbeitende (Promovierende und Postdocs bis 6 Jahre nach dem Tag der Disputation), die zum Zeitpunkt der Bewerbung und des geplanten Gastaufenthaltes Angestellte der Fachbereiche Philosophie und Geisteswissenschaften sowie Geschichts- und Kulturwissenschaften als auch der geisteswissenschaftlich arbeitenden Zentralinstitute der Freien Universität Berlin sind. Kindererziehungszeiten innerhalb der Frist werden pauschal mit zwei Jahren pro Kind unter 12 Jahren angerechnet.
Besonders zur Bewerbung eingeladen sind Mitarbeitende in den Arbeitsbereichen der geistes-, geschichts- und kulturwissenschaftlichen Institute; bei Bewerbungen von Mitarbeiter:innen aus an der Freien Universität angesiedelten Forschungsverbünden und sonstigen drittmittelfinanzierten Institutionen ist darzulegen, warum die geplante Aktivität nicht aus Projektmitteln finanziert werden kann.
Förderkonditionen
Im Rahmen des DJHP können Mittel zur Finanzierung von Reise und Aufenthalt eines Gastes bzw. mehrerer Gäste und die Durchführung von gemeinsamen Projekten in Höhe von maximal 5.000 Euro beantragt werden. Es handelt sich bei den zu vergebenden Mitteln um Pauschalbeträge für Gastaufenthalte und Projekte, nicht um Mittel zur Finanzierung von Stellen.
Die finale Budgetierung und Festsetzung der Fördersumme erfolgt erst nach Bewilligung des Antrags in direkter Absprache mit dem DHC, spätestens 6 Wochen vor der geplanten Veranstaltung/Einladung/Beauftragung. Die Bewilligung kann hinsichtlich der Fördersumme und/oder der geförderten Maßnahmen vom eingereichten Antrag abweichen.
Die beantragten Projektgelder müssen innerhalb von 12 Monaten nach Beginn der Förderung in Anspruch genommen werden.
Der beantragte Gastaufenthalt kann frühestens am 1. Februar 2027 und muss spätestens am 11. Oktober 2027 angetreten werden.
Berichtspflicht
Über die während der Kooperation durchgeführten Projekte und deren Ergebnisse muss bis spätestens zum 13.12.2027 Bericht erstattet werden (formlos, max. 3 Seiten).
Kontakt:
Dr. Anne Schenderlein
Geschäftsführung und Wissenschaftliche Koordination
Dahlem Humanities Center (DHC)
Freie Universität Berlin
Silberlaube, Raum KL 26/122h
Habelschwerdter Allee 45
14195 Berlin
E-Mail: geschaeftsfuehrung@dhc.fu-berlin.de
030-838 67097
