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Tarif- und Besoldungsrunde öffentlicher Dienst der Länder 2025/26

Informationen über den Tarifabschluss für die Beschäftigten bei den Bundesländern (TV-L) vom 14. Februar 2026.

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat sich am 14.02.2026 mit den Gewerkschaften ver.di und dbb Beamtenbund und Tarifunion auf einen Tarifabschluss für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder verständigt.


Die wesentlichen Ergebnisse des Abschlusses im Überblick

1. Erhöhung Tabellenentgelte

Die Tabellenentgelte im TV-L steigen:

  • ab 01. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro
  • ab 01. März 2027 um weitere 2,0 Prozent
  • ab 01. Januar 2028 um weitere 1,0 Prozent


2. Zulagen für Wechsel- und Schichtarbeit

Ab 01. Juli 2026 gilt:

Die Zulage für ständige Wechselschicht wird auf 200 Euro mtl. angehoben; die Stundensätze werden auf 1,19 Euro pro Stunde erhöht.

Die Zulage für ständige Schichtarbeit wird auf 100 Euro mtl. Angehoben; Stundensätze auf 0,60 Euro pro Stunde erhöht.

Bei Schicht- und Wechselschichtarbeit gelten nur Arbeitsstunden als Überstunden,

a)     die über die im Schichtplan festgelegten täglichen Arbeitsstunden hinaus angeordnet worden sind oder

b)     die über die individuell vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit hinaus im Schichtplan vorgesehen sind

c)     und a) und b) bezogen auf die individuell vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit nicht bis zum Ende des nächsten Schichtplanturnus, spätestens innerhalb von drei Monaten, ausgeglichen werden (Neufassung § 7 Absatz 8 c) TV-L).

3. Verbesserungen für Auszubildende

Erhöhungen der Ausbildungsentgelte in drei Stufen:

• Ab 01. April 2026 um einen Festbetrag von 60 Euro

• Ab 01. März 2027 um einen Festbetrag von 60 Euro

• Ab 01. Januar 2028 um einen Festbetrag von 30 Euro

Auszubildende mit mindestens der Gesamtnote „Befriedigend“ werden bei dienstlichem bzw. betrieblichem Bedarf unbefristet übernommen; andernfalls erfolgt eine befristete Übernahme für ein Jahr.

Bei Übernahme nach der Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis verkürzt sich die Stufenlaufzeit in der Stufe 1 um sechs Monate; gilt ab 01. März 2026
Ab 01.01.2027: Staffelung der Abschlussprämie: Auszubildende mit der Gesamtnote „Sehr gut“ oder „Gut“ erhalten 500 Euro, Auszubildende mit der Gesamtnote „Befriedigend“ oder „Ausreichend“ erhalten 400 Euro.

Die Laufzeit beträgt 27 Monate (vom 01. November 2025 bis zum 31. Januar 2028).


  

Die Erklärungsfrist ist ohne Einspruch mit dem 13. März 2026 abgelaufen.

Jetzt folgt die redaktionelle Ausarbeitung der in der Tarifeinigung vom 14. Februar 2026 festgehaltenen Eckpunkte.

Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Folgende Information befindet sich auf der aktuellen Entgeltabrechnung: Die im Rahmen des Tarifabschlusses vom 14. Februar 2026 ab 01. April 2026 geltenden höheren Entgelte werden bis zum Ende der redaktionellen Verhandlungen unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung gezahlt.

Die Freie Universität hat die Tarifeinigung unter Vorbehalt zum 01.April 2026 für die Tabellenentgelte umgesetzt. Die Anpassung der Zulagen und weiteren Entgeltbestandteile erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt, rückwirkend zum jeweils in der Tarifeinigung festgelegten Zeitpunkt (zumeist 01. April 2026).

Der Vorbehalt ist notwendig, weil die redaktionelle Ausarbeitung der Tarifeinigung noch Spielraum für Anpassungen bzw. Konkretisierung lässt. Erst nach Vorliegen der finalen Schriftform kann eine vorbehaltlose Abrechnung erfolgen.

Der aktuelle Tarifabschluss zum TV-L bringt für Beschäftigte im Schicht- und Wechselschichtbetrieb mehrere wichtige Verbesserungen:

  • Deutlich höhere Schichtzulagen (ab 01. Juli 2026):

    • Ständige Schichtarbeit: Erhöhung von 40 € auf 100 € monatlich.

    • Ständige Wechselschichtarbeit: Erhöhung von 105 € auf 200 € monatlich.

  • Erhöhung der Stundenzulagenfür nicht ständige Schicht- bzw. Wechselschichtarbeit:

    • Wechselschicht: Erhöhung von 0,63 € auf 1,19 € je Stunde

    • Schichtarbeit: Erhöhung von 0,24 € auf 0,60 € je Stunde.

  • Neuregelung der Überstunden bei Schicht- und Wechselschichtarbeit
    Der Tarifabschluss TV-L 2026 ändert § 7 Abs. 8 Buchst. c TV-L grundlegend für Beschäftigte im Schicht- und Wechselschichtdienst. Ziel der Neuregelung ist es, die Definition von Überstunden an die individuelle Arbeitszeit anzupassen und die tariflichen Regelungen an die aktuelle Rechtsprechung anzugleichen. Die bisherigen Regelungen in § 7 Abs. 6 (Mehrarbeit) und Abs. 7 (Überstunden) bleiben für die Arbeit außerhalb der Schicht- und Wechselschichtarbeit unberührt.

Konkret regelt § 7 Abs. 8 Buchst. c neu: 

Überstunden bei ungeplanter Mehrarbeit: Arbeitsstunden, die über die im Schichtplan festgelegten täglichen Arbeitsstunden hinaus auf Anordnung geleistet werden, sind Überstunden.

Überstunden bei geplanter Mehrarbeit: Auch Arbeitsstunden, die im Schichtplan vorgesehen sind und die individuell vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit überschreiten, gelten als Überstunden, wenn sie nicht bis zum Ende des nächsten Schichtplanturnus, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten, durch Freizeit ausgeglichen werden.

Zudem gibt es bessere Regelung für Teilzeitbeschäftigte: Teilzeitkräfte im Schicht- oder Wechselschichtdienst erhalten ab 01. Juli 2026 Überstunden- und Zeitzuschläge bereits ab der ersten Stunde, die über ihre individuell vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit hinausgeht, sofern diese Überstunde nicht durch Freizeit ausgeglichen wird.