Welche Zusatzförderung für Geförderte mit Behinderung oder chronischer Erkrankung gibt es?
Chancengerechtigkeit & Inklusion in Erasmus+
Erasmus+ setzt sich für die gleichberechtigte Teilhabe aller Hochschulangehörigen ein. Damit ein Auslandsaufenthalt für jede:n realisierbar ist, können zusätzliche finanzielle Mittel für vorhabensbedingte Mehrkosten beantragt werden, die aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung entstehen.
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Individuelle Bedarfsdeckung: Die Zusatzförderung wird über einen sogenannten Realkostenantrag abgewickelt. Dabei werden Ihre tatsächlich zu erwartenden Mehrkosten (z. B. für barrierefreie Unterkünfte, Begleitpersonen oder medizinische Versorgung vor Ort) passgenau berechnet und bezuschusst.
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Beratung: Wir unterstützen Sie gerne vertraulich bei der Vorbereitung und Beantragung dieser Mittel.
Voraussetzungen & Nachweise für einen Realkostenantrag
Ein Antrag auf Übernahme von Realkosten kann gestellt werden, wenn:
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eine Beeinträchtigung oder chronische Erkrankung vorliegt und
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dadurch unmittelbar zusätzliche, ungedeckte Kosten während des Erasmus+-Aufenthalts entstehen.
Erforderliche Nachweise:
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Beleg der Beeinträchtigung: z. B. durch einen Schwerbehindertenausweis, ein fachärztliches Attest oder einen amtlichen Bescheid
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Kostennachweise: Angebote oder Belege für spezifische Aufwände (z. B. Assistenzdienste, barrierefreie Transporte oder Hilfsmittel)
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Nachrangigkeit: Gegebenenfalls eine formlose Bestätigung bzw. ein Ablehnungsbescheid, dass vorrangige Kostenträger (wie Krankenkasse, Beihilfe oder Integrationsamt) die Kosten nicht übernehmen.
Welche Mehrkosten können gefördert werden?
Gefördert wird der konkrete Mehraufwand, der während Ihres Auslandsaufenthalts aufgrund einer Beeinträchtigung oder chronischen Erkrankung entsteht – vorausgesetzt, keine anderen Kostenträger kommen dafür auf.
Dazu zählen beispielsweise:
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Erhöhte Kosten für barrierefreie Unterkünfte und rollstuhlgerechte Transfers
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Reise- und Aufenthaltskosten für notwendige Assistenz- oder Begleitpersonen
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Spezifische Hilfsmittel oder medizinische Bedarfe vor Ort
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Weitere ungedeckte, mobilitätsrelevante Zusatzbedarfe
Ablauf, Fristen & Abrechnung
Den Realkostenantrag bereiten wir gemeinsam mit Ihnen vor. Offizielle Antragstellerin ist die Freie Universität Berlin; die Erasmus-Koordination reicht die Unterlagen für Sie bei der Nationalen Agentur (DAAD) ein.
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Frist: Der vollständige Antrag muss spätestens zwei Monate vor Reisebeginn beim DAAD vorliegen. Nehmen Sie daher bitte möglichst frühzeitig Kontakt mit uns auf.
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Belege: Alle angesetzten Mehrkosten müssen nachvollziehbar begründet und dokumentiert sein (z. B. durch Angebote, Preisvergleiche oder Buchungsentwürfe).
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Rückfragen: Im laufenden Prüfprozess können kurzfristige Abstimmungen zwischen dem DAAD, der FU Berlin und Ihnen erforderlich sein.
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Abrechnung nach der Reise: Die endgültige Auszahlung erfolgt nach Ihrer Rückkehr auf Basis der tatsächlich angefallenen Ausgaben gegen Vorlage aller Originalbelege und Zahlungsnachweise.
Abrechnung & Erfahrungsbericht
Nach Abschluss Ihres Aufenthalts sind für den formalen Projektabschluss zwei Schritte erforderlich:
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Kostennachweis: Abrechnung der tatsächlich entstandenen Mehrkosten anhand der gesammelten Originalbelege und Zahlungsnachweise
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Erfahrungsbericht: Einreichen des verpflichtenden Erasmus+-Abschlussberichts (EU-Survey)
Frist & Aufbewahrung: Bitte reichen Sie alle Unterlagen spätestens zwei Monate nach Ende des Aufenthalts ein. Die Nachweise verbleiben an der Freien Universität Berlin und sind für spätere Prüfungen
