Springe direkt zu Inhalt

Wie hoch ist die Erasmus+ Förderung für mein Gastland?

Ihre Erasmus+ Förderung besteht aus zwei festen Bausteinen: einer Mobilitätspauschale für Unterkunft und Verpflegung sowie einer distanzabhängigen Reisekostenpauschale.

Bleiben Ihre tatsächlichen Ausgaben unter dieser Gesamtsumme, können Sie den Restbetrag behalten (dieser ist ggf. steuerpflichtig, bei Fragen sprechen Sie bitte Ihr zuständiges Finanzamt an). Eine gleichzeitige Finanzierung derselben Reise aus anderen EU-Mitteln ist nicht gestattet.

Berechnung der Aufenthaltskosten:

Zielland Betrag
(bis zum 14. Tag)

Betrag
(ab dem 15. bis 60. Tag)

Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

180 € 126 €

Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern

160 € 112 €
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn 140 € 98 €

Die Mobilitätspauschale wird taggenau für alle offiziellen Programmtage berechnet, die von der Gasteinrichtung bestätigt werden. Reine Reisetage zählen standardmäßig nicht zur Aufenthaltsdauer, es sei denn, an diesen Tagen haben bereits bestätigte Aktivitäten vor Ort stattgefunden.

Hinweis: Bei umweltfreundlichem Reisen / Green Travel können auf Antrag zusätzliche Reisetage bezuschusst werden.

Reisekosten

Die Höhe des Fahrtkostenzuschusses richtet sich nach der einfachen Entfernung zwischen Start- und Zielort (Stadt zu Stadt).

  • Berechnungsgrundlage: Maßgeblich ist immer die offizielle Distanz, die mit dem Distanzrechner der EU KOM (Luftlinie) ermittelt wird.

  • Feste Pauschale: Auf Basis dieser Kilometerzahl ergibt sich ein fester Förderbetrag, der automatisch Hin- und Rückreise abdeckt – unabhängig von den tatsächlich entstandenen Ticketpreisen.

Nachhaltig reisen mit Green Travel

Umweltfreundliche Mobilität zahlt sich doppelt aus: Wenn Sie mit emissionsarmen Verkehrsmitteln an- und abreisen, erhalten Sie einen spürbar höheren Reisekostenzuschuss (sowie auf Antrag zusätzliche bezuschusste Reisetage).

  • Anerkannte Verkehrsmittel: Bahn, Fernbus oder Fahrgemeinschaften (Schiffs- und Fährreisen sind ausgenommen).

  • 50%-Kriterium: Sie legen mindestens 50 % der gesamten Reisestrecke mit nachhaltigen Transportmitteln zurück.

Die aktuellen Pauschalsätze im Überblick:

Distanz

Wie viel bei Standardreise?

Wie viel für nachhaltiges Reisen?

Einfache Entfernung (gemäß Distanzrechner der EU KOM)

Betrag (Hin- und Rückfahrt)

Betrag (Hin- und Rückfahrt)

10 und 99 KM

28 EUR

56 EUR

100 und 499 KM

211 EUR

285 EUR

500 und 1999 KM

309 EUR

417 EUR

2000 und 2999 KM

395 EUR

535 EUR

3000 und 3999 KM

580 EUR

785 EUR

4000 und 7999 KM

1.188 EUR

1.188 EUR

8000 KM oder mehr

1.735 EUR

1.735 EUR

 


Zusätzliche Reisetage (Individuelle Unterstützung)

Reisetage, die außerhalb des eigentlichen Programms liegen, können über zusätzliche Tagessätze der Mobilitätspauschale bezuschusst werden – ergänzend zum regulären Reisekostenzuschuss.

  • Standardreisen (max. 2 Reisetage): Für die An- und Abreise können bis zu zwei Tage bezuschusst werden. Voraussetzung: Die Anreise erfolgt spätestens am Vortag des Programmstarts, die Rückreise frühestens am Tag nach Programmende.

  • Green Travel (bis zu 4 zusätzliche Reisetage): Bei längeren Anfahrten mit nachhaltigen Verkehrsmitteln können zu den zwei Standardtagen bis zu vier weitere Reisetage bewilligt werden (insgesamt maximal 6 geförderte Reisetage). Für die Bewilligung gelten folgende Richtwerte:

    • 1 Reisetag pro Strecke: Standardmäßige An- bzw. Abreise

    • 2 Reisetage pro Strecke: Ab einer Fahrzeit von mindestens 10 Stunden, sofern die Fahrt tatsächlich über 2 Kalendertage erfolgt (z. B. mit Zwischenübernachtung)

    • 3 Reisetage pro Strecke: Ab einer Fahrzeit von mindestens 20 Stunden, sofern die Fahrt tatsächlich über 3 Kalendertage erfolgt

    Reichen Sie hierfür bitte Ihre Fahrpläne bzw. Buchungsnachweise vorab zur Prüfung ein.


Kombination mit privatem Urlaub

Wenn Sie den geförderten Aufenthalt mit einem privaten Urlaub verbinden, reduziert sich der Anspruch auf bezuschusste Reisetage je nach Gesamtdauer des Urlaubs (vor, nach oder aufgeteilt um den Aufenthalt, Wochenenden zählen mit):

Privater Urlaub Reisetage: Standard Reisetage: Green Travel
Bis 7 Kalendertage max. 2 Tage max. 6 Tage
8 bis 14 Kalendertage max 1 Tag max. 3 Tage
ab 15 Kalendertagen 0 Tage 0 Tage
Hinweis: Die distanzabhängige Reisekostenpauschale bleibt auch bei einer Urlaubskombination in voller Höhe erhalten.
Eventuell anfallende Kursgebühren sowie Teilnahmegebühren für Staff Weeks werden durch das Erasmus-Programm nicht gedeckt. Teilnahmegebühren für Staff Weeks werden aus den Aufenthaltspauschalen finanziert, Kursgebühren können ggf. von Ihrem Institut/Fachbereich bzw. Ihrer Arbeitseinrichtung übernommen werden, sprechen Sie dazu bitte mit Ihrer/m Vorgesetzten.