DPWS - Förderung der Wissenschaft und der Völkerverständigung (vereinfachte Antragsbearbeitung)
Frist: 15. Oktober 2026
News vom 11.08.2026
Die Stiftung hat ein Verfahren zur vereinfachten Bearbeitung von Anträgen für wissenschaftliche Veranstaltungen und kleinere
Forschungsvorhaben bis zu 10.000 Euro eingerichtet. Die durchschnittliche Fördersumme beträgt 6.000 bis 8.000 Euro.
Vorhaben müssen in deutsch-polnischer Partnerschaft zweier Institutionen durchgeführt werden. Der Förderanteil der DPWS soll 70 % nicht übersteigen, so dass mindestens 30 % der Gesamtausgaben eines Vorhabens aus Eigen- oder Drittmitteln getragen werden müssen.
Aufgrund der Begrenztheit ihrer Mittel konzentriert sich die Stiftung seit 2018 auf die Förderung von Projekten, die eine
besonders nachhaltige Wirkung (z. B. durch Gewinnung weiterer Unterstützer für Fortsetzungsprojekte oder die Entwicklung größerer Projekte aus einem kleinen Ansatz heraus) erwarten lassen. Eine Institution, die bereits eine Projektförderung in dem vereinfachten Verfahren erhalten hat, ist nur dann antragsberechtigt, wenn die Projekte abgeschlossen und korrekt abgerechnet worden sind. Zwei Institute derselben Hochschule gelten als verschiedene Antragsteller.
https://www.dpws.de/forderung/vereinfachtes-antragsverfahren/
