Welche Zusatzförderung für Geförderte mit Behinderung oder chronischer Erkrankung gibt es?
Erasmus+ unterstützt die gleichberechtigte Teilnahme aller Hochschulangehörigen an internationalen Mobilitätsprogrammen. Wenn während eines Erasmus+-Aufenthalts aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung zusätzliche Kosten entstehen, kann eine finanzielle Zusatzförderung für auslandsbedingte Mehrkosten beantragt werden.
Die Förderung erfolgt über einen sogenannten Realkostenantrag, bei dem die tatsächlich entstehenden Mehrkosten individuell berechnet werden.
Förderfähige Kosten
Gefördert werden auslandsbedingte Mehrkosten, die durch die Behinderung oder chronische Erkrankung während des Aufenthalts entstehen und nicht von anderen Stellen übernommen werden.
Beispiele für mögliche Kosten:
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zusätzliche Reisekosten
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erhöhte Unterkunftskosten (z. B. barrierefreie Unterkunft)
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Assistenzleistungen
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Reisekosten und Unterkunft für Assistenz oder Begleitpersonen
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Hilfs- und Heilmittel
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weitere notwendige Mehrkosten im Zusammenhang mit der Beeinträchtigung
Kosten, die auch ohne Beeinträchtigung entstehen würden, müssen im Antrag entsprechend abgezogen werden.
Voraussetzungen
Ein Realkostenantrag kann gestellt werden, wenn
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eine Behinderung oder chronische Erkrankung vorliegt und
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dadurch zusätzliche Kosten während des Erasmus+-Aufenthalts entstehen.
Die Beeinträchtigung muss durch geeignete Nachweise belegt werden, beispielsweise durch
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Schwerbehindertenausweis
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ärztliches Attest
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Bescheid einer zuständigen Behörde.
Für bestimmte Kostenarten (z. B. Assistenzleistungen oder Hilfs- und Heilmittel) können zusätzliche Nachweise erforderlich sein. Außerdem muss gegebenenfalls nachgewiesen werden, dass andere Kostenträger (z. B. Krankenkasse oder Sozialleistungsträger) die Kosten nicht übernehmen.
Antragstellung
Der Antrag wird gemeinsam mit dem International Office der Freien Universität Berlin vorbereitet. Antragstellerin ist die Hochschule; der Antrag wird von der Erasmus-Koordination bei der Nationalen Agentur DAAD eingereicht.
Bitte beachten Sie:
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Der vollständige Antrag muss mindestens zwei Monate vor Beginn der Mobilität eingereicht werden.
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Alle beantragten Kosten müssen detailliert begründet und durch Belege (z. B. Angebote, Screenshots oder Preisnachweise) dokumentiert werden.
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Während der Antragserstellung können Rücksprachen zwischen der Nationalen Agentur, der Hochschule und der geförderten Person erforderlich sein.
Bitte wenden Sie sich möglichst frühzeitig an das International Office, wenn Sie eine Zusatzförderung planen.
Abrechnung und Erfahrungsbericht
Nach Abschluss der Mobilität müssen
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die tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet und
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ein Erfahrungsbericht eingereicht werden.
Die entsprechenden Unterlagen müssen spätestens zwei Monate nach Ende des Aufenthalts eingereicht werden. Die Belege werden an der Freien Universität Berlin aufbewahrt und können im Rahmen von Prüfungen angefordert werden.
Weiterführende Informationen
Read me first - Realkostenanträge
1. Allgemeine Hinweise zum Realkostenantrag für Geförderte mit Beeinträchtigung
