Welche Voraussetzungen müssen bestehen, damit ich einen Aufenthalt zur Fort- und Weiterbildung im außereuropäischen Ausland durchführen kann?
Voraussetzungen für Aufenthalte in Partnerländern (außereuropäisch)
Für eine geförderte Fort- und Weiterbildung an einer außereuropäischen Hochschule müssen folgende Rahmenbedingungen vorliegen:
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Bewilligte Fördermittel: Die Freie Universität Berlin verfügt über ein positiv beschiedenes Erasmus+-Projektkontingent für das jeweilige Zielland.
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Interinstitutionelles Abkommen: Es besteht ein gültiger Kooperationsvertrag (Inter-Institutional Agreement) mit der gewünschten Partneruniversität.
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Universitätsweite Gültigkeit: Anders als im europäischen Erasmus+-Programm gelten diese Abkommen in der Regel zentral für die gesamte FU Berlin – und stehen damit Beschäftigten aller Fachbereiche und Zentralinstitute sowie der Verwaltung offen.
Sie möchten wissen, ob Ihre Wunschdestination aktuell gefördert werden kann? Sprechen Sie uns gerne direkt an.
