Welche Zusatzförderung für Geförderte mit Kind gibt es?
Erasmus+ unterstützt die Teilnahme von Hochschulpersonal mit familiären Verpflichtungen an internationaler Mobilität. Wenn während eines Erasmus+-Aufenthalts minderjährige Kinder mitreisen, können zusätzliche Mittel für auslandsbedingte Mehrkosten beantragt werden.
Die Förderung erfolgt über einen Realkostenantrag, bei dem die tatsächlich entstehenden Mehrkosten individuell berechnet werden.
Förderfähige Kosten
Gefördert werden zusätzliche Kosten, die durch die Mitnahme von Kindern entstehen, zum Beispiel:
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Reisekosten für das Kind oder die Kinder
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zusätzliche Unterkunftskosten
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Betreuungskosten im Gastland
Es können ausschließlich auslandsbedingte Mehrkosten beantragt werden. Kosten, die auch ohne Mitnahme eines Kindes entstehen würden, werden entsprechend abgezogen.
Voraussetzungen
Eine Förderung ist möglich, wenn
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minderjährige Kinder während des gesamten Erasmus+-Aufenthalts mitreisen,
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es sich um leibliche Kinder, Adoptivkinder oder Pflegekinder handelt und
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durch die Mitnahme zusätzliche Kosten entstehen.
Im Antrag muss außerdem erläutert werden, warum eine Betreuung des Kindes am Wohnort während des Aufenthalts nicht möglich ist.
Antragstellung
Der Antrag wird gemeinsam mit dem International Office vorbereitet. Antragstellerin ist die Freie Universität Berlin; der Antrag wird von der Erasmus-Koordination bei der Nationalen Agentur DAAD eingereicht.
Bitte beachten Sie:
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Der vollständige Antrag muss mindestens zwei Monate vor Beginn der Mobilität eingereicht werden.
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Alle Kosten müssen detailliert erläutert und durch Belege dokumentiert werden.
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Mit dem Antrag müssen auch Erläuterungen zur Notwendigkeit der Mitnahme der Kinder eingereicht werden.
Bitte kontaktieren Sie das uns möglichst frühzeitig, wenn Sie eine Zusatzförderung planen.
Abrechnung und Erfahrungsbericht
Nach Abschluss der Mobilität müssen
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die tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet und
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ein Erfahrungsbericht eingereicht werden.
Beides muss spätestens zwei Monate nach Ende der Mobilität erfolgen. Die Belege werden an der Freien Universität Berlin aufbewahrt und können im Rahmen von Prüfungen angefordert werden.
Weiterführende Informationen
Read me first - Realkostenanträge
1. Allgemeine Hinweise zum Realkostenantrag für Geförderte mit Kind
