Welche Zusatzförderung für Geförderte mit Kind gibt es?
Erasmus+ mit Familie: Förderung bei mitreisenden Kindern
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein zentrales Anliegen von Erasmus+. Wenn Sie einen Auslandsaufenthalt planen und Ihre minderjährigen Kinder Sie begleiten, können Sie eine finanzielle Zusatzförderung für die entstehenden Mehrkosten beantragen.
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Individuelle Bedarfsdeckung: Gefördert werden auslandsbedingte Mehraufwände – beispielsweise für größere Unterkünfte, Reisetickets der Kinder oder eine Betreuung vor Ort.
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Realkostenantrag: Die Bewilligung erfolgt passgenau über einen Realkostenantrag, bei dem die tatsächlichen Zusatzkosten individuell kalkuliert und bezuschusst werden.
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Beratung: Wir unterstützen Sie gerne bei der Planung und Antragstellung.
Abrechnung & Erfahrungsbericht
Für den erfolgreichen Projektabschluss nach Ihrer Rückkehr sind zwei Schritte erforderlich:
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Kostennachweis: Abrechnung der tatsächlich entstandenen Mehraufwände anhand aller gesammelten Originalbelege und Zahlungsnachweise
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Erfahrungsbericht: Einreichen des offiziellen Erasmus+-Abschlussberichts (EU-Survey)
Frist & Nachweispflicht: Bitte reichen Sie alle Unterlagen spätestens zwei Monate nach Ende des Aufenthalts bei uns ein. Die Originalbelege verbleiben für eventuelle Prüfungen an der Freien Universität Berlin.
Welche Mehrkosten können gefördert werden?
Bezuschusst werden ausschließlich diejenigen auslandsbedingten Zusatzkosten, die direkt durch die Mitreise Ihrer minderjährigen Kinder entstehen.
Beispiele für förderfähige Mehraufwände:
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Reisekosten: Fahrt- oder Flugtickets für das Kind bzw. die Kinder
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Unterkunft: Differenzkosten für eine größere, familiengerechte Unterkunft
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Kinderbetreuung: Notwendige Betreuungskosten vor Ort im Gastland (z. B. Kita-Gastplatz, Tagesmutter oder Betreuungsdienste)
Hinweis zur Berechnung: Es werden reine Mehrkosten gefördert. Reguläre Lebenshaltungs- und Reisekosten, die für Sie als Einzelperson ohnehin angefallen wären, werden herausgerechnet.
Voraussetzungen für die Zusatzförderung
Ein Realkostenantrag für mitreisende Kinder kann bewilligt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
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Reisedauer: Das minderjährige Kind begleitet Sie während des gesamten Erasmus+-Aufenthaltszeitraums.
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Kindsverhältnis: Es handelt sich um leibliche Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder.
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Bedarf: Durch die Mitreise entstehen nachweisbare, zusätzliche Mehrkosten.
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Begründung: Im Antrag wird kurz dargelegt, warum eine Betreuung des Kindes am Heimatort während des Auslandsaufenthalts nicht gewährleistet werden kann.
Antragstellung & Vorlaufzeiten
Den Realkostenantrag erstellen wir partnerschaftlich mit Ihnen. Offizielle Antragstellerin ist die Freie Universität Berlin; die Einreichung bei der Nationalen Agentur (DAAD) übernimmt die zentrale Erasmus-Koordination.
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Vorlauffrist: Der vollständige Antrag muss spätestens zwei Monate vor Antritt der Mobilität beim DAAD vorliegen. Kontaktieren Sie uns daher bitte so früh wie möglich.
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Nachweise: Alle angesetzten Mehrkosten müssen plausibel dargelegt und belegt sein (z. B. durch Angebote für größere Unterkünfte, Ticketpreise oder Betreuungskostenvoranschläge).
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Rücksprachen: Im Rahmen der formalen Prüfung durch den DAAD können kurzfristige Abstimmungen notwendig sein.
