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Welchen Einfluss haben Arbeitnehmervertreter auf die Vorstandsvergütung?

Ein Team am Fachbereich Wirtschaftswissenschaft der Freien Universität hat untersucht, wie Arbeitnehmervertreter*innen in Aufsichtsräten großer Firmen ihren Einfluss nutzen

22.04.2026

Wie prägt die Arbeitnehmerseite die Arbeit von Aufsichtsräten?

Wie prägt die Arbeitnehmerseite die Arbeit von Aufsichtsräten?
Bildquelle: pexels-pixabay

Der Vorstand eines Unternehmens ist dessen Machtzentrale. Doch in der Chefetage sitzen nach deutschem Aktienrecht keine Alleinherrscher. Kontrolliert wird die Arbeit des Vorstandes durch den Aufsichtsrat. Dort sitzen nicht nur Vertreterinnen und Vertreter der Aktionäre, sondern auch der Beschäftigten. „Das ist eine Besonderheit in Deutschland“, sagt Jochen Bigus, Professor für Interne Unternehmensrechnung und Controlling am Fachbereich Wirtschaftswissenschaft der Freien Universität. „Es gibt kaum andere Orte auf der Welt, wo Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine derart starke Rolle im Aufsichtsrat spielen.“

Was verdient der Vorstand?

Die Mitbestimmungsregelungen schreiben vor, dass Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmer in Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten mindestens ein Drittel und in manchen Fällen sogar die Hälfte der Sitze im Aufsichtsrat zustehen. Gemeinsam mit Juniorprofessorin Aline Grahn und dem ehemaligen Masterstudenten Max Kieslich hat Jochen Bigus in einer Studie untersucht, wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diesen Einfluss nutzen. Die Forschenden untersuchten, wie sich die Mitarbeiterbeteiligung im Aufsichtsrat auf Vorstandsgehälter auswirkt.

„Die Gestaltung der Vorstandsvergütung ist eine zentrale Aufgabe des Aufsichtsrates“, erklärt Aline Grahn. „Wir haben uns also gefragt, ob es einen Unterschied macht, ob Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an dieser Aufgabe beteiligt werden.“

Dafür haben Bigus und Grahn die Vergütung der Vorstandsvorsitzenden börsennotierter deutscher Konzerne zwischen 2015 und 2022 untersucht. „Wir sind davon ausgegangen, dass Beschäftigte an einer langfristigen und stabilen Entwicklung des Unternehmens interessiert sind“, sagt Aline Grahn. „Und dass sie ihren Einfluss im Aufsichtsrat daher nutzen, um für Vorstände entsprechende Anreizstrukturen zu schaffen.“

In der empirischen Studie sahen Bigus und Grahn ihre Hypothese bestätigt: Unternehmen mit stärkerer Mitbestimmung vergüteten ihre Vorstände stärker erfolgsabhängig und achteten dabei mehr auf den langfristigen Erfolg. „Insgesamt deuten unsere Ergebnisse darauf hin, dass Mitbestimmung dazu beiträgt, langfristige Anreize in der Vorstandsvergütung zu setzen“, sagt Jochen Bigus.

Beispielsweise konnten Bigus und Grahn zeigen, dass Vorstände in Unternehmen mit hoher Beteiligung der Beschäftigten im Aufsichtsrat weniger Aktienoptionen erhalten. Dabei handelt es sich um eine Form der Vergütung, die das Recht umfasst, Unternehmensaktien zu einem festgelegten Preis zu kaufen – unabhängig davon, wie sich der tatsächliche Kurs entwickelt.

Das klingt zunächst vorteilhaft: Wer Aktienoptionen hält, möchte, dass das Unternehmen wächst und der Aktienkurs steigt. Ein Problem liegt jedoch in der asymmetrischen Risikostruktur. Steigt der Aktienkurs stark an, können Vorstände die Aktien mit ihrer Option verbilligt kaufen und viel Geld verdienen – fällt der Kurs hingegen, müssen sie ihre Optionen nicht einlösen. „Mit solchen Optionen könnten Vorstände also dazu verleitet werden, hohe unternehmerische Risiken einzugehen“, sagt Bigus. „Im Zweifelsfall winken hohe Gewinnchancen, während das Verlustrisiko sehr beschränkt ist.“

Arbeitnehmerseite setzt auf Boni statt Aktienoptionen

Es hat den Anschein, dass Mitarbeitende in Aufsichtsräten klassische Bonuszahlungen als Vergütungsmodell für den Vorstand gegenüber Aktienoptionen bevorzugen. Dabei werden erfolgsabhängige Sonderzahlungen zusätzlich zum Fixgehalt vereinbart. „Boni für Führungskräfte haben in der öffentlichen Debatte mitunter keinen guten Ruf“, sagt Grahn. „Für Arbeitnehmervertretungen in Aufsichtsräten sind sie allerdings offenbar ein probates Mittel, die Arbeit von Vorständen an den langfristigen Unternehmenserfolg zu binden.“

Natürlich könnten auch Boni dazu verleiten, risikoreiche Entscheidungen zu treffen. Entscheidend sei es daher, die Ausschüttung der Sonderzahlungen an bestimmte Bedingungen zu knüpfen. „Ein Teil des Bonuses wird erst dann ausgezahlt, wenn der Unternehmenserfolg auch zwei bis vier Jahre später noch anhält“, erläutert Jochen Bigus.

Langfristiges Denken anreizen

In der Forschung wird deutlich, dass Mitarbeiterbeteiligung in Aufsichtsräten zu einer stärkeren Kopplung der Vorstandsvergütung an bestimmte arbeitnehmerbezogene Kennzahlen führt. „Dabei kann es sich etwa um die Zufriedenheit der Mitarbeitenden handeln, die zumeist über Fragebögen ermittelt wird“, sagt Aline Grahn. „Vorstände erhalten ihre Boni nur, wenn hier bestimmte Punktwerte erreicht werden.“ Insgesamt zeige die Forschung, dass Vorstände stark auf finanzielle Anreize reagieren:

„Wenn die Gehaltsstrukturen langfristiges Denken belohnen, dann denken auch Vorstände eher langfristig“, sagt Jochen Bigus. „Das ist empirisch gut belegt.“

Über die Vorstandsvergütung könne eine hohe Mitarbeiterbeteiligung in Aufsichtsräten also den langfristigen Unternehmenserfolg stärken. „Mitarbeiter und Aktionäre stehen sich in ihren Interessen im Aufsichtsrat nicht zwangsläufig konträr gegenüber“, sagt Aline Grahn. „Vorausgesetzt, den Aktionären geht es um langfristiges Wachstum und nicht um schnelle, risikoreiche Gewinne.“