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Ein Meilenstein der Hochschulautonomie

Freie Universität Berlin erhält mehr Eigenverantwortung bei Berufungsverfahren / Interview mit dem Ersten Vizepräsidenten Georg Bertram

08.10.2026

Prof. Dr. Georg W. Bertram ist Erster Vizepräsident der Freien Universität Berlin

Prof. Dr. Georg W. Bertram ist Erster Vizepräsident der Freien Universität Berlin
Bildquelle: Bernd Wannenmacher 

Zum ersten Mal wird einer Universität in Berlin in einer Pilotphase die Verantwortung für den gesamten Verlauf ihrer Berufungsverfahren übertragen. Das klingt zunächst wie ein rein administrativer Akt, tatsächlich ist diese Unabhängigkeit bedeutsam für die Hochschulautonomie und die Handlungsfähigkeit der Universität.

Im Interview erklärt der Erste Vizepräsident Professor Georg Bertram, warum dieser Schritt für die Freie Universität Berlin so wichtig ist, welche Chancen er eröffnet und wie die Universität damit umgehen wird.

Worum geht es?
Die Freie Universität erhält in einer Pilotphase als erste Berliner Hochschule die volle Autonomie bei Berufungsverfahren. Sie kann nun eigenständig über Ausschreibung und Ruferteilung entscheiden, ohne die Senatsverwaltung einzubeziehen.

Warum ist das wichtig?
Schnellere Verfahren erhöhen die Chancen, Top-Wissenschaftler*innen zu gewinnen und die Universität als konkurrenzfähige Forschungsinstitution zu positionieren. 

Herr Professor Bertram, die Möglichkeit der Übertragung des Berufungsrechts wurde politisch und gesetzgeberisch über mehrere Jahre vorbereitet. Wie hat die Freie Universität diesen Prozess mitgestaltet?

Die Möglichkeit einer pilothaften Übertragung des Berufungsrechts wurde bereits 2023 im Berliner Koalitionsvertrag verankert und anschließend im Hochschulvertrag 2024 –2028 konkretisiert. Im März 2024 wurde in der Senatsverwaltung die Arbeitsgruppe „Berufungsrecht“ eingerichtet. Die Freie Universität hat sich in diesen Prozess frühzeitig und konstruktiv eingebracht.

Mit dem Dritten Gesetz zur Fortschreibung des Berliner Hochschulrechts wurde schließlich die rechtliche Grundlage für eine befristete und an klare Qualitätsstandards gebundene Übertragung des Berufungsrechts auf Antrag geschaffen.

Die Freie Universität Berlin ist die erste Berliner Universität, der pilothaft das Berufungsrecht übertragen wird. Wie hat sich die Hochschule diesen Vertrauensvorschuss verdient?

Die Freie Universität ist mit Blick auf das Qualitätsmanagement in Berufungsverfahren schon seit vielen Jahren sehr gut aufgestellt. Dazu trägt wesentlich unsere Stabsstelle Berufungsverfahren und Berufungsstrategie bei, die es seit 2019 gibt. Gemeinsam mit der Stabsstelle hat mein Bereich in den vergangenen Jahren einzelne Schritte in Berufungsverfahren weiterentwickelt und professionalisiert. Präsidium und Akademischer Senat haben eine Berufungsstrategie mit klaren Zielen verabschiedet. Gleichzeitig haben wir die Weichen für die zukünftige Gestaltung von Berufungsverfahren gestellt, die von nun an für vorerst vier Jahre vollständig in unserer Verantwortung liegen.

Was ändert sich konkret für die Universität, für Wissenschaftler*innen und für die Fachbereiche durch diese Übertragung? Was funktioniert nun anders?

Mit der Übertragung des Berufungsrechts erhält die Freie Universität die Autonomie, Professuren zur Ausschreibung freizugeben und Rufe an die Kandidat*innen zu erteilen, die von den Berufungskommissionen ausgewählt wurden. Bisher war es so, dass wir sowohl bei der Ausschreibung oder Einrichtung einer Professur die Senatsverwaltung für Wissenschaft einbeziehen mussten als auch bei der Ruferteilung, also dann, wenn auf der Grundlage der Arbeit einer Berufungskommission ein Fachbereichsrat eine Berufungsliste verabschiedet hatte. Üblicherweise handelt es sich dabei um eine Liste von drei Personen, denen die Professur in einer festgelegten Reihenfolge angeboten wird.

Zurzeit nimmt die Ruferteilung durch die Senatsverwaltung mitunter einige Zeit in Anspruch. Unsere Hoffnung ist, dass wir künftig Berufungsprozesse zeitlich und strategisch besser steuern und deutlich schneller werden abschließen können.

Der Antrag der Freien Universität wurde Anfang Juli eingereicht und war erfolgreich. Das wirkt beeindruckend schnell. Welche Vorarbeit wurde in den vergangenen Jahren geleistet?

Die Universität hat sich intensiv und auch ganz praktisch auf diesen Schritt vorbereitet: mit einer Berufungsmanagementsoftware, die Struktur und Transparenz schafft. Wir haben zudem das Thema Gleichstellung und Diversity bei Berufungsverfahren nochmal deutlich in den Vordergrund gerückt. Man kann das Landesgleichstellungsgesetz beachten und am Ende doch nur Männer berufen. Das ist aber nicht die Erwartungshaltung, die wir als Freie Universität Berlin haben. Deshalb haben wir in den vergangenen Jahren neue Formate etabliert, in denen es vor allem darum geht, mit Konflikten, die in Verfahren auftreten können, gut umzugehen. Da sehe ich auch uns als Präsidium klar in der Verantwortung, hier offen in den Dialog mit allen in der Universität zu gehen und zu klären, was unsere strategischen Leitplanken sind.

Mit der Autonomie kommt auch die volle Verantwortung – rechtlich, ethisch, in der Qualitätssicherung. Wo sehen Sie potenzielle Herausforderungen?

Eine Herausforderung besteht darin, dass wir als Präsidium mit Blick auf strategische Bewertungen durchaus auch einmal zu einer anderen Einschätzung kommen können als die Berufungskommissionen und Fachbereichsräte. Deshalb sind Dialogformate, die wir in den vergangenen Jahren entwickelt und angewandt haben, so wichtig. Die Stabsstelle Berufungsverfahren und Berufungsstrategie leistet hervorragende Arbeit und prüft Verfahren auf Rechtskonformität. Das soll und wird sie auch in Zukunft in bewährter Weise machen.

In der Pilotphase müssen zwei Dinge gelingen: Erstens müssen die Prozesse zuverlässig funktionieren: rechtlich sauber, qualitativ hochwertig und transparent. Da vertraue ich auf die hervorragende Arbeit, die in den Fachbereichen und in unserer Stabsstelle geleistet wird. Zweitens müssen die Dialogformate mit den verschiedenen Akteur*innen und Gremien fortgeführt werden. Nur so können wir die Balance zwischen Autonomie und Verantwortung wahren.

Langfristig ist unser Ziel klar: Wir müssen unser Profil als international sichtbare Volluniversität schärfen und unsere Wettbewerbsfähigkeit ausbauen.

Sie sind seit Kurzem Erster Vizepräsident der Freien Universität Berlin. Wie sehen Sie die Freie Universität für die nächsten Jahre aufgestellt? Was bringen Sie persönlich für die nächsten Jahre in dieser neuen Funktion mit?

Ich glaube, dass wir uns durch unseren Strukturentwicklungsprozess – unsere Reaktion auf die Haushaltskürzungen des Berliner Senats – schon auf einen guten Weg gemacht haben. Niemand von uns hat diese Kürzungen gewollt, sie sind für alle extrem schmerzhaft; aber wir haben versucht, so verantwortungsvoll wie möglich mit ihnen umzugehen, um so viel Leistungsfähigkeit wie möglich zu erhalten und die Universität dabei zugleich auf die Zukunft hin weiterzuentwickeln.

Der Freien Universität fühle ich mich schon seit vielen Jahren sehr verbunden. Vor zehn Jahren hätte ich mir allerdings noch nicht vorstellen können, einmal im Präsidium zu arbeiten. Heute bringe ich diese Verbundenheit auch in meine Arbeit in der Hochschulleitung ein und mache diese Arbeit sehr gerne. Mein Ziel ist es, gemeinsam mit meinen Kolleg*innen im Präsidium die Freie Universität so gut wie möglich voranzubringen. Ich möchte meinen Beitrag dazu leisten, dass unsere Universität auch in Zukunft ein starker und lebendiger Ort für Forschung und Lehre ist.

Die Fragen stellte Sotirios Agrofylax

 

Weitere Informationen

Zur Pressemitteilung: www.fu-berlin.de/presse/informationen/fup/2026/fup_26_122-berufungsrecht-freie-universitaet-berlin